Solarnative GmbH: Insolvenz – So sichern Anleger ihre Ansprüche

Am 2. September 2024 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az.: 810 IN 794/24 S). Anleger, die in das auf Solartechnologie spezialisierte Unternehmen investiert haben, sollten ihre Ansprüche sichern.

Solarnative GmbH: Ein Blick auf das Unternehmen

Die 2017 in Frankfurt am Main gegründete Solarnative GmbH war ein aufstrebendes Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien. Es spezialisierte sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von „Balkonkraftwerken“ – kompakten Solaranlagen für den privaten Gebrauch, die sich einfach an das Stromnetz anschließen lassen. Mit dem Ziel, den Zugang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern und die Energiewende zu fördern, strebte das Unternehmen ein schnelles Wachstum an. Um dieses Wachstum zu finanzieren, gab Solarnative im April 2024 eine Unternehmensanleihe mit einer jährlichen Verzinsung von 12 Prozent, einem Volumen von 1,24 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2029 aus.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten und die Anleihe-Krise

Trotz optimistischer Marktprognosen geriet die Solarnative GmbH in finanzielle Schwierigkeiten. Ende Juni 2024 musste das Unternehmen Insolvenzantrag stellen, nachdem die Umsätze mit den Balkonkraftwerken deutlich zurückgegangen waren. Die verzweifelten Bemühungen, einen Käufer oder Investor zu finden, blieben erfolglos. Auffällig ist, dass die Insolvenz nur drei Monate nach der Emission der Unternehmensanleihe eintrat. Diese kurze Zeitspanne wirft ernsthafte Fragen zur finanziellen Stabilität des Unternehmens zum Zeitpunkt der Anleiheemission auf.

Für Anleger: Unternehmensanleihe gefährdet

Die Insolvenz der Solarnative GmbH stellt einen schweren Rückschlag dar. Anleger, die in die 12 Prozent Unternehmensanleihe der Solarnative GmbH investiert haben, müssen nun mit großen Verlusten rechnen. Da die Anleihe unbesichert ist, nehmen Sie als Anleger im Insolvenzverfahren eine nachrangige Position ein. Das bedeutet, dass das ohnehin bestehende Risiko , einen erheblichen Teil oder sogar die gesamte Investition zu verlieren, erhöht ist.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Als erfahrene Fachkanzlei im Umgang mit gescheiterten Kapitalanlagen bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung. Wir übernehmen nicht nur die Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren, sondern prüfen auch mögliche Ansprüche gegen andere Beteiligte, um den vollständigen Schadensersatz zu erreichen. Die ungewöhnlich kurze Zeitspanne zwischen der Emission der Anleihe und der Insolvenz wirft Fragen zur finanziellen Stabilität des Unternehmens auf und verdeutlicht die Notwendigkeit, alle Risiken transparent zu kommunizieren. Die Rechtsprechung ermöglicht es, Initiatoren, Anlageberater oder Banken bei fehlerhafter Aufklärung haftbar zu machen. Dabei ist es besonders wichtig, die relevanten Fristen im Blick zu behalten.

 

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