Der Anlageskandal um die Bonus.Gold GmbH hat Anleger hart getroffen. Das sichere Renditeversprechen durch Handel mit Gold erwies sich als Illusion, und die finanziellen Verluste sind enorm. Nun droht die Verjährung: Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Anleger handeln, um Schadensersatzansprüche zu sichern.
Chancen auf Schadensersatz trotz Insolvenz
Anlagevermittler sind verpflichtet, transparent und umfassend über Chancen und Risiken einer Geldanlage aufzuklären. Werden diese Pflichten verletzt, können betroffene Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch bei der Bonus.Gold GmbH gab es solche Pflichtverletzungen. Das Unternehmen versprach sichere Investitionen und hohe Renditen, doch das Unternehmen geriet ins Visier von Ermittlungen. Inzwischen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und zahlreiche Anleger haben ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Für geschädigte Anleger gibt es hier regelmäßig eine realistische Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Geschädigte Anleger können Anlagevermittler oder Anlageberater haftbar machen, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Damit eröffnen sich realistische Chancen, trotz der Insolvenz die Verluste auszugleichen.
Eile ist geboten: Verjährung droht
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte davon Kenntnis erlangte. Für Anleger der Bonus.Gold GmbH heißt das: Ansprüche aus dem Jahr 2021 verjähren unwiderruflich am 31.12.2024, sofern keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Betroffene sollten daher dringend handeln, um ihre Ansprüche zu sichern und die Verjährung zu verhindern.
Erfahrungen mit ähnlichen Anlageskandalen
Die Fälle von PIM Gold oder Premium Gold haben gezeigt, dass Anleger durch schnelles und konsequentes Handeln ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen konnten. Auch hier war es entscheidend, rechtzeitig aktiv zu werden, um die Verjährung zu stoppen und Ansprüche zu sichern.
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