Das Landgericht (LG) München I reiht sich mit seinem Urteil vom 9. Juni 2022 in die bundesweite verbraucherfreundliche Rechtsprechung zum Widerrufsrecht ein. Das Gericht stellte fest, dass ein Autokäufer von seinem Kreditvertrag auch Jahre später noch zurücktreten kann.
Widerruf eines Kreditvertrages bei der BMW-Bank
Ein Autokäufer finanzierte seinen im Herbst 2018 gekauften Ford, Typ S-Max bei der BMW-Bank GmbH mit einem Kredit über gut 12.300 Euro. Für diesen Kredit waren monatliche Raten von 147, 76 Euro und eine Schlussrate von rund 6.100 Euro fällig. Am 26. Oktober 2021 widerrief der Kläger den Kreditvertrag mit der Begründung, dass dort nur unzureichende Informationen über das Widerrufsrecht und den geltenden Verzugszinssatz enthalten seien. Die Bank verweigerte die außergerichtliche Abwicklung, sodass der Kläger vor Gericht ziehen musste.
LG München I: Widerruf befreit von weiteren Zahlungen
Das LG München I bestätigt in seiner Entscheidung den Widerruf des Klägers und steht damit im Einklang mit der bundesweiten verbraucherfreundlichen Rechtsprechung. Bemängelt wurde die Formulierung in der Belehrung hinsichtlich der Verzugszinsen und der Angaben zu außergerichtlichen Beschwerdeverfahren des Verbrauchers. Der Kläger ist von künftigen Zins- und Tilgungsleistungen befreit.
Schnelles Handeln der Verbraucher gefragt
Dank des ewigen Widerrufsrechts entscheiden viele Gerichte bei Streitigkeiten mit Banken zu Gunsten der Verbraucher. Dieses Recht ermöglicht ihnen, Verträge noch Jahre später zu widerrufen. Nun ist eine neue EU-Richtlinie geplant, die den Widerruf ab Oktober 2022 auf 1 Jahr und 14 Tage beschränkt. (Verbraucherkredite: Ewiges Widerrufsrecht soll abgeschafft werden – schnelles Handeln erforderlich!)
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