CFB 130 Immobilienfonds

CFB-Fonds 130: Commerzbank unterliegt im Ombudsmannverfahren

Der Ombudsmann der privaten Banken hat entschieden, dass die Commerzbank AG die Beteiligung am gescheiterten Immobilienfonds CFB 130 rückabwicklen muss. Betroffenen Anleger haben damit eine gute Chance, ihr investiertes Geld zurückzubekommen.

Aufgrund der drohenden Insolvenz der Fondsgesellschaft RECURSA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft GmbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG, fand am 19.07.2012 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung statt. Hauptanliegen der Fondsgeschäftsführung war dabei die Zustimmung der Anleger zu einem in Kooperation mit dem Fondsinitiator Commerz Real AG entwickelten Lösungskonzept. Der entsprechende Gesellschafterbeschluss sieht vor, dass die Anleger von ihrer Nachhaftung befreit werden und die Commerz Real AG durch den Kauf der Immobilie alle Verpflichtungen sowie das Kosten-, Vermietungs- und Veräußerungsrisiko übernimmt.

Ein Statement von Michael Kohl, Geschäftsführer der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft, suggeriert eine anlegerfreundliche Abwicklung des CFB-Fonds 130. Tatsächlich sind die betroffenen Anleger durch ihre Fondsbeteiligung dennoch geschädigt. In vielen Fällen wurde die Beteiligung am CFB-Fonds 130 als für die private Altersvorsorge geeignet verkauft. Der Entscheidung des Ombudsmannes der privaten Banken in seinem Schlichtungsspruch vom 28.08.2012 kommt daher weitreichende Bedeutung für die betroffenen Anleger zu.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir empfehlen

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: