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Container-Investments: Jetzt auch Solvium in der Kritik

Die Investition in Containeranlagen ist riskant. Nach der für 54.000 Anleger verheerenden Container-Insolvenz von P&R zeigen sich jetzt auch bei der Anlagen der Solvium Holding AG mit mehr als 14.500 Verträgen und einem Investitionsvolumen von mehr als 400 Millionen Euro Probleme: Wie Finanztest Stiftung Warentest im Juni 2022 feststellt, kämpfen einige Emittenten der Solvium-Gruppe mit der Überschuldung. Aufgrund der Risiken setzte Finanztest Stiftung Warentest das aktuelle Angebot auf die Warnliste. Für Anleger sind das alarmierende Nachrichten.

Das Angebot der Solvium-Gruppe

Bereits in 2002 bot die Solvium-Gruppe, zunächst noch unter dem Label ConRendit, Anlegern Container für einen Vermögensaufbauplan an und stellte hierbei eine Verzinsung von 8,64 Prozent in Aussicht. Von 2011 an bot die Solvium Holding AG zudem Direktinvestments in Container an, in die über 7.000 Anleger knapp 270 Millionen Euro investierten. Seit 2018 leihen sich Solvium-Töchter auch mittels einer Namensschuldverschreibung Geld, um für die Anleger Gewinne zu erzielen. Aktuelles Beispiel ist die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH (Solvium Nr. 4).  4,4 Prozent pro Jahr plus Bonuszahlungen sind möglich. Die Laufzeit kann zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.

Risikoreiche Investments bei fehlender Transparenz

Bei diesen risikoreichen Investments müssen Anleger immer auch mit dem Verlust ihres angelegten Kapitals rechnen. Bei Namensschuldverschreibungen haben Anleger zudem keine Informations- und Mitwirkungsrechte, eine verlässliche Mittelverwendungskontrolle gibt es nicht. Angeprangert wird auch die fehlende Transparenz bei der Solvium Holding AG. Berichte oder Statistiken bleiben unveröffentlicht, die Öffentlichkeitsarbeit wurde völlig eingestellt. Es fehlt in einigen Prospekten auch an Angaben des Kauf-, Markt- und Mietpreises und an der Verwendungskontrolle. Transparenz ist aber gerade bei risikoreichen Investments wie Namensschuldverschreibungen unerlässlich.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Die Entwicklung der letzten Jahre entlarvt die Container-Investments als risikoreiche Geldanlagen. Weil die bei Kauf überreichten Informationen oft nicht ausreichend sind, kennen viele Anleger diese Risiken nicht. Bei fehlerhaften Prospektangaben oder mangelnder Aufklärung über das Risiko besteht jedoch die Möglichkeit, die Anlageberater haftbar zu machen. So verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 2. März 2022 bei einem P&R-Container-Investment einen Anlageberater wegen fehlender Risikoaufklärung auf Schadensersatz. Lassen Sie sich hierzu gerne in einem kostenfreien Erstgespräch beraten.

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