Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG (d.i.i.) erschüttert die Unternehmensgruppe und trifft Anleger schwer. Im Oktober 2024 eröffneten die Amtsgerichte Frankfurt und Wiesbaden Insolvenzverfahren über die Fonds d.i.i. 14 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Aktenzeichen: 810 IN 598/24) und d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Aktenzeichen: 10 IN 453/24). Inzwischen hat sich die Krise weiter zugespitzt: Die d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG befindet sich in Liquidation, und weitere Gesellschaften der d.i.i.-Gruppe sind von finanziellen Schwierigkeiten betroffen. Anlegern droht ein erheblicher oder gar vollständiger Kapitalverlust.
Deutsche Invest Immobilien in Schieflage
Die Probleme der d.i.i. AG und ihre Tochtergesellschaften sind nach Angaben des Managements auf die herausfordernden Rahmenbedingungen der Immobilienbranche zurückzuführen. Steigende Baukosten und Zinsen führten zu schweren wirtschaftlichen Engpässen, denen das Unternehmen nicht standhalten konnte. Die BaFin leitete Anfang 2024 eine Sonderprüfung des Fondsanbieters ein. Besonders kritisch war die Lage beim Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, der frisches Kapital für laufende Projekte benötigt hätte. Da keine zusätzlichen Mittel aufgebracht werden konnten, blieb nur der Insolvenzantrag.
Haftung: Versteckte Risiken?
Finanzberater müssen über Totalverlustrisiken, volatile Immobilienmärkte und die eingeschränkte Handelbarkeit von Fondsanteilen aufklären. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken oft verschwiegen oder verharmlost, sodass Immobilienfonds fälschlicherweise als sichere Investition galten – ein schwerwiegender Fehler, der Schadenersatzansprüche begründen könnte.
Mittlerweile hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anleger mit Schreiben vom 9. Januar 2025 darüber informiert, dass die d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG liquidiert wird. Dies bedeutet, dass die Fondsverwaltung die Gesellschaft abwickeln und das verbliebene Vermögen verwerten muss. Für Anleger stellt sich nun die Frage, ob und in welchem Umfang sie noch mit Auszahlungen rechnen können.
Emissionsprospekte unter der Lupe
Ein weiterer Haftgrund kann sich aus den Emissionsprospekten ergeben. Diese müssen alle wesentlichen Informationen für eine fundierte Anlageentscheidung klar und vollständig enthalten. Wurden Risiken unzureichend dargestellt oder wichtige Details weggelassen, könnten sich daraus rechtliche Möglichkeiten ergeben, um Verluste zu abzufedern.
Haftung: Versteckte Risiken?
Finanzberater sind verpflichtet, Anleger über Totalverlustrisiken, volatile Immobilienmärkte und die eingeschränkte Handelbarkeit von Fondsanteilen aufzuklären. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken oft verschwiegen oder verharmlost, sodass Immobilienfonds fälschlicherweise als sichere Investition galten – ein schwerwiegender Fehler, der Schadenersatzansprüche begründen könnte.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen weiter
Die Insolvenz der d.i.i.-Fonds verdeutlicht, wie wichtig eine rechtliche Prüfung der eigenen Ansprüche ist. Betroffene Anleger sollten keine Zeit verlieren und ihre Situation gründlich analysieren lassen. JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleger dabei, Schadenersatzansprüche zu prüfen und rechtliche Schritte einzuleiten.