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DEGAG-Gruppe: Drohende Insolvenz verstärkt Sorgen der Anleger

Die DEGAG-Gruppe hat Ende Dezember unerwartet alle Zins- und Rückzahlungen eingestellt (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Für viele Betroffene, die auf diese Zahlungen angewiesen waren, ein beunruhigendes Signal. Insgesamt haben knapp 4.700 Anleger eine Summe von 275 Millionen Euro investiert. Doch die Entwicklungen gehen weiter: Neben den fehlenden Auszahlungen droht nun auch die Insolvenz der DEGAG.

DEGAG-Gruppe erwägt Insolvenz

Nach dem Aussetzen aller Zins- und Kapitalauszahlungen folgt nun ein weiterer schwerer Schlag für die Anleger: Die DEGAG-Gruppe erwägt eine mögliche Insolvenz, sollte der geplante Teilverkauf des Immobilienportfolios scheitern. Diese Entwicklung verschärft die ohnehin angespannte Lage. Besonders kritisch ist die Situation für Anleger nachrangiger Genussrechte, da ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt werden könnten. In einer Stellungnahme räumte das Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten ein.

Der Insolvenzfall: Was bedeutet das für Anleger?

Sollte es tatsächlich zur Insolvenz der DEGAG-Gruppe kommen, ist es wichtig, Ihre Forderung fristgerecht im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Der Insolvenzverwalter prüft im Vorfeld, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren überhaupt einzuleiten. Eine ausreichende Insolvenzmasse ist dafür Voraussetzung. Die Anmeldung Ihrer Forderungen sollte innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.

Mögliche Falschberatung: Was Anleger tun können

Wurden Anleger bei der Vermittlung von Genussrechten unzureichend über Risiken informiert, können rechtliche Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung entstehen. Diese riskante Anlageform birgt ein hohes Totalverlustrisiko, wird jedoch oft fälschlich als „sichere Anlage“ beworben. Fraglich ist zudem, ob Nachrangklauseln korrekt dargestellt wurden. Hinweise auf mögliche Prospektfehler oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben deuten darauf hin, dass Informationspflichten verletzt worden sein könnten.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Stark an Ihrer Seite

Anleger der DEGAG AG sollten jetzt handeln. Wir kümmern uns nicht nur um die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren, sondern prüfen auch potenzielle Schadensersatzansprüche, um Ihre Ansprüche rechtzeitig und effektiv zu sichern. JACKWERTH Rechtsanwälte stehen Ihnen mit konsequenter rechtlicher Unterstützung zur Seite.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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