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DEGAG-Insolvenz: Was Anleger jetzt wissen sollten

Die Lage um die insolvente DEGAG-Gruppe spitzt sich weiter zu. Auf der jüngsten Gläubigerversammlung sprach der Insolvenzverwalter sogar von Strukturen, die in Teilen an ein Schneeballsystem erinnern könnten. Für Anleger ist dies ein klarer Hinweis, jetzt die eigene Beteiligung und mögliche Anspruchsoptionen prüfen zu lassen.

Strukturelle Defizite und unklare Verantwortlichkeiten

Mehr und mehr zeigt sich, dass die internen Strukturen der DEGAG stark verschachtelt und nur schwer nachvollziehbar waren. Zahlungsströme zwischen Gesellschaften, unklare Verantwortlichkeiten und lückenhafte Unterlagen werfen erhebliche Fragen auf. Gleichzeitig rücken Bewertungen in den Fokus, die in zahlreichen Fällen deutlich über den realistischen Marktwerten gelegen haben sollen. Insgesamt steht ein Schaden von rund 430 Millionen Euro im Raum. Diese Entwicklungen nähren nicht nur Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Modells, sondern eröffnen auch haftungsrechtlich relevante Ansatzpunkte, insbesondere im Hinblick auf Aufklärungspflichten und mögliche Prospektmängel.

Rechtliche Risiken und neue Anspruchsmöglichkeiten

Für Anleger kann die aktuelle Situation erhebliche Nachteile mit sich bringen. Neben der realen Gefahr eines Totalverlusts besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter frühere Auszahlungen zurückfordert. Parallel dazu verdichten sich die Hinweise darauf, dass zentrale Risiken in der Vergangenheit nicht vollumfänglich dargestellt wurden. Wer etwa im Vertrauen auf stabile Immobilienwerte oder gesicherte Renditen investiert hat, sieht sich heute möglicherweise mit einer deutlich veränderten Risikolage konfrontiert. Bereits unsere bisherige Einschätzung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Investoren hat gezeigt, wie wichtig eine frühzeitige Prüfung individueller Ansprüche ist. Die nun bekannt gewordenen Entwicklungen verstärken diesen Bedarf nochmals erheblich.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Unterstützung für betroffene Anleger

JACKWERTH Rechtsanwälte prüft für Sie mögliche Schadensersatzansprüche, bewertet Rückforderungsrisiken und begleitet die notwendigen Schritte im Insolvenzverfahren. Im Fokus steht auch die mögliche Haftung freier Vermittler.

Wenn Sie in Projekte der DEGAG-Gruppe investiert haben, unterstützen wir Sie gerne mit einer individuellen Einschätzung.

 

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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