Ab dem 2. August 2022 gelten auf den Finanzmärkten in Europa neue Regeln. Anlageberater müssen ihre Kunden zu Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und ihnen darauf abgestimmte Anlageprodukte anbieten. Kriterien hierfür kommen jedoch erst 2023. Damit wird sukzessive umgesetzt, wofür sich JACKWERTH Rechtsanwälte schon seit 2016 einsetzen.
Mehr dazu unter:
taz.de – Ethisch unsaubere Geldanlagen: Rürup dank Rüstungsgeschäfte
handwerk.com – Fragwürdige Geldanlage vor Gericht
biallo.de – Wenn das Geld in falsche Hände gerät
Wie nachhaltig ist die Neuregelung?
Globales Ziel der Europäischen Union ist es, Vermögensanlagen nachhaltig zu gestalten, nicht zuletzt, um die ambitionierten Ziele des Pariser Klimaabkommens und des EU-Green-New-Deals einzuhalten. Zu diesem Zweck änderte die EU zwei ihrer Richtlinien, die Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial instruments Directive II (MiFID II) und die Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD). Finanzprodukte erfüllen danach nur dann noch die Nachhaltigkeitspräferenzen, wenn sie (überwiegend) in ökologisch nachhaltige Anlagen laut EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung 2020/852) investieren. Anlageberater müssen auf die persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen (sustainability preferences) des Kunden eingehen, um diesem ein geeignetes Finanzprodukt anzubieten. Die Vorteile von nachhaltigen Produkten müssen gegenüber konventionellen Angeboten klar aufgezeigt werden.
Greenwashing-Gefahr bleibt
Die Neuregelung reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission. Diese stellte Ende 2019 ein Konzept vor mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent die Klimaneutralität zu erreichen. Damit sollen unfaire Marktmechanismen wie Greenwashing bekämpft werden. Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert erstmals wichtige Begriffe für die Finanzwirtschaft. Wie genau sich dies auf die Praxis auswirken wird und ob wirklich eine ökologische Lenkungswirkung erzielt werden kann, steht noch in den Sternen. Mit der Neuregelung sind die Greenwashing-Vorwürfe auch nicht vom Tisch. Denn auch die umstrittenen Energiesektoren Nuklear- und Gasenergie werden in dem Papier als klimafreundlich eingeordnet. Hinzu kommt, dass jeder Anbieter seine Abfrage individuell gestalten kann, was einem möglichen Rechtsmissbrauch in die Karten spielt.
Jackwerth Rechtsanwälte helfen bei Betrug mit grünen Geldanlagen
Wenn auch Sie an Ihrer Anlageberatung gerade auch in Bezug auf Nachhaltigkeit der Geldanlage zweifeln, vereinbaren Sie gerne mit uns ein kostenfreies telefonisches Anwaltsgespräch.