Vertraut, investiert – und alles verloren. Doch am Ende bekam die Anlegerin Recht: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigte am 25. August 2025 (Az. 11 U 171/24) das Urteil des Landgericht (LG) Hannover vom 1. August 2024 (Az. 20 O 20/24). Damit erhält die Anlegerin ihr gesamtes Investment von 20.000 Euro nebst Zinsen zurück.
„Sichere Geldanlage“ entpuppte sich als wertlose Aktie
Im Sommer 2021 wandte sich die Anlegerin an eine Versicherungsvermittlerin mit dem Ziel, ihr Erspartes gewinnbringend anzulegen. Die Vermittlerin empfahl statt einer Versicherung den Kauf von Aktien der Ramforth Analytics Inc., einer kanadischen Gesellschaft – angeblich eine sichere und renditestarke Anlage. Trotz einer BaFin-Warnung kam es nach mehreren Videogesprächen mit einem vermeintlichen Anlageexperten zum Investment über 20.000 Euro. Später stellte sich heraus: Die Aktien waren wertlos und nicht handelbar.
LG: Vermittlerin haftet wegen unzureichender Aufklärung
Das Landgericht in Hannover fand deutliche Worte: Wer Verbraucher zu einer Geldanlage bewegt, trägt auch die Verantwortung – unabhängig davon, ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt oder nicht. Die Vermittlerin hatte trotz einer BaFin-Warnung riskante Aktien (Ramforth Analytics Inc.) empfohlen und damit einen Anlagevermittlungsvertrag begründet. Da sie ihre Aufklärungspflichten verletzte, erhielt die Anlegerin den vollen Schadensersatz.
OLG Celle bestätigt Urteil und weist Berufung zurück
Die Vermittlerin legte gegen das Urteil Berufung ein – ohne Erfolg. Das OLG Celle stellte fest, dass sie durch ihre aktive Rolle – Videokonferenzen, eigene Bewertungen und den Versand von Kontodaten – maßgeblich zum Zustandekommen der Investition beigetragen haben. Sie habe das Vertrauen der Anlegerin gezielt in Anspruch genommen und sich später widersprüchlich verhalten („protestatio facto contraria“): Wer den Eindruck besonderer Sachkunde erweckt, kann sich nicht nachträglich auf Unwissen berufen. Das Urteil des LG Hannover wurde bestätigt – die Entscheidung ist rechtskräftig.
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