Am 16. September 2022 wurde am Amtsgericht Essen (Aktenzeichen: 161 IN 89/22) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Bauunternehmen Harfid GmbH eröffnet. Das Unternehmen ist unter anderem als Schalke 04 und Rot-Weiß Essen-Sponsor bekannt. Für Anleger geht es um 2,3 Millionen Euro.
Ursachen für Harfid-Krise
Bei der Harfid GmbH handelt es sich um die zentrale Gesellschaft der Bau-Unternehmensgruppe Harfid Holding GmbH, über die sämtliche Planungs- und Bauleistungen liefen. Mit der vorläufigen Insolvenz kamen alle Bauprojekte zum Erliegen. Als Grund für die Insolvenz wird die Corona-Pandemie genannt. Zudem hätten die Ukraine-Krise und der daraus resultierende Rohstoffmangel zu Lieferengpässen geführt. Dadurch sei es zu Verzögerungen sowie einem drastischen Kostenanstieg gekommen und Bauprojekte hätten nicht rechtzeitig realisiert werden können.
Anleger müssen mit Verlusten rechnen
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens droht Anlegern, die mit einem Nachrangdarlehen investiert sind, ein erheblicher Verlust. Konkret betroffen sind Anleger, die insgesamt 2,3 Millionen Euro in das “Barbara Höfe” der Wohnquartier Barbara Höfe GmbH, in das “Nordsee Gaarden” der Harfid Cuxhaven GmbH und in das “Cube4You” der Harfid Am Sonnenhang GmbH investiert haben. Zwar sind die Projektgesellschaften selbst nicht insolvent, aufgrund wechselseitiger Verflechtungen besteht jedoch ein enormes Risiko, dass die Unternehmen davon infiziert werden.
Schadensersatzansprüche sichern
Da in der Insolvenz in den seltensten Fällen die volle Investition zurückfließt, sind unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen. Diese ergeben sich immer dann, wenn über Risiken des Investments nicht hinreichend und rechtzeitig informiert wurde. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere über das sogenannte Nachrangrisiko informiert werden muss. Geschieht das nicht, ist der Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihren Anlagevertrag und Ihre Beratungsunterlagen im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, beantragen wir für Sie auch Deckungsschutz. Gut zu wissen: Wir gehen in der Regel den kostenschonendsten Weg einer außergerichtlichen Regulierung. Den Klageweg empfehlen wir erst dann, wenn außergerichtliche Verhandlungen endgültig gescheitert sind.