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Immobiliendarlehen: Banken droht Widerrufswelle

Die dauerhaft niedrigen Zinsen sind den Banken ein Dorn im Auge – einen Vorteil haben sie dadurch jedoch: Das Immobiliengeschäft läuft prächtig – die Deutschen bauen so viel wie schon lange nicht mehr und häufig werden die Vorhaben per Kredit finanziert. Jetzt allerdings droht wohl vor allem den Sparkassen eine Widerrufswelle genau dieser Kredite.

Möglicherweise Fehler in älteren Verträgen

Der BGH stellte im November 2016 klar, dass Immobiliendarlehen auch nach Jahren widerrufen werden können, sofern elementare Angaben – wie beispielsweise die Aufsichtsbehörde – im Vertrag nicht angegeben wurden. Betroffen sollen vor allem Darlehensverträge der Sparkasse sein, die zwischen Mitte 2010 und Herbst 2011 unterzeichnet worden sind. Der Fehler wurde inzwischen weitgehend behoben. Experten gehen davon aus, dass mehr als 100.000 Kunden in Deutschland diesen handwerklichen Fehler in ihren Verträgen haben könnten. Geprüft wird derzeit, ob auch Kreditverträge von anderen Banken betroffen sind

Geld sparen durch Widerruf

Wir empfehlen daher betroffenen Darlehensnehmer, jedenfalls die Verträge aus der Zeit zwischen Mitte 2010 und Herbst 2011 prüfen zu lassen. Sollte sich im Rahmen einer fachanwaltlichen Prüfung bestätigen, dass die Belehrung fehlerhaft war, dann können betroffene Kreditnehmer unter Umständen bares Geld sparen. Durch die aktuell deutlich niedrigeren Zinsen und damit günstigeren Anschlussfinanzierungen handelt es sich hier (je nach Kredit) schnell mal um einen Vorteil von bis zu 20.000 Euro.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Wir helfen!

Sofern Sie die Möglichkeit wahrnehmen möchten, können Sie Ihren Bau- bzw. Immobilienkreditvertrag durch JACKWERTH Rechtsanwälte überprüfen lassen, die über eine mehr als 15-jährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts verfügen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir von hier aus die erforderliche Korrespondenz.

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