Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihre Tochtergesellschaft d.i.i. Investment GmbH sind insolvent. Zahlreiche Immobilienfonds sind betroffen – für viele Anleger drohen hohe Verluste. Da mögliche Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten betroffene Anleger ihre Beteiligungen jetzt von einer auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei prüfen lassen.
Überblick zur d.i.i.-Gruppe
Die 2006 gegründete d.i.i.-Gruppe mit Sitz in Wiesbaden investierte in Wohnimmobilien in ganz Deutschland und verwaltete zuletzt rund 13.000 Wohnungen mit einem Gesamtvolumen von 4,6 Mrd. Euro. Geschlossene Immobilienfonds dieser Art bergen ein Totalverlustrisiko, sind oft nur eingeschränkt handelbar und können mit Rückforderungen von Ausschüttungen verbunden sein. Im Frühjahr 2024 meldeten mehrere Gesellschaften der Gruppe Insolvenz an. Einen detaillierten Hintergrundbericht finden Sie hier.
Betroffene d.i.i.-Fonds – Fristen laufen ab
Für mehrere Fonds der d.i.i.-Gruppe laufen wichtige Fristen – eine rechtliche Prüfung ist dringend geboten. Besonders beim d.i.i. 8 (2015) läuft die Verjährungsfrist bereits 2025 ab. Betroffen sind außerdem der d.i.i. 9 (2017, wirtschaftlich angeschlagen), der d.i.i. 14 (2017, Insolvenz seit Oktober 2024) und der d.i.i. 15 (2020, Insolvenz seit April 2025). Wer Ansprüche sichern will, sollte jetzt handeln.
Insolvenz der „Wohnimmobilien Deutschland 2“
Der 2021 aufgelegte Publikums-AIF „Wohnimmobilien Deutschland 2“ investierte in Wohnprojekte an mehreren Standorten, Mindestbeteiligung 10.000 Euro. Nach enttäuschender Entwicklung eröffnete das Amtsgericht Wiesbaden am 5. August 2025 das Insolvenzverfahren (Az. 10 IN 453/24). Anlegern drohen auch hier hohe Verluste bis hin zum Totalverlust – eine schnelle rechtliche Prüfung ist ratsam.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen bundesweit Ansprüche geschädigter Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht und setzen Ihre Rechte durch – kompetent und zielgerichtet gegenüber Banken, Anlageberatern und Fondsgesellschaften