Das Amtsgericht Wiesbaden eröffnete am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zur angeschlagenen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, die zuletzt durch zahlreiche Insolvenzen ihrer Tochtergesellschaften auffiel. Für Anleger droht nun ein erheblicher Kapitalverlust – Handlungsbedarf besteht.
Was Anleger jetzt wissen müssen
Der d.i.i. 15 Fonds wurde als geschlossener Publikums-AIF mit Fokus auf Wohnimmobilien aufgelegt. Anleger beteiligten sich meist mittelbar über einen Treuhänder oder unmittelbar als Kommanditisten. Die erwarteten stabilen Mieteinnahmen und Wertzuwächse blieben jedoch aus.
Mit der Insolvenz steht das Vermögen der Fondsgesellschaft unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters. Zwar können Gläubiger ihre Forderungen bis zum 22. Juli 2025 zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt jedoch nicht für Anleger, die als Gesellschafter beteiligt sind: Sie haben keine Möglichkeit zur Forderungsanmeldung, da sie am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind und damit nicht als Gläubiger im insolvenzrechtlichen Sinne betrachtet werden.
Für Anleger bedeutet das: Keine Aussicht auf eine Insolvenzquote, aber hohes Risiko finanzieller Verluste bis hin zum Totalverlust.
Die Insolvenz des d.i.i. 15 Fonds reiht sich ein in eine Serie von Insolvenzen innerhalb der Unternehmensgruppe, darunter auch der d.i.i. 14 Fonds. Anleger sollten daher prüfen lassen, ob und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Schadensersatz bei Falschberatung oder Prospektfehlern möglich
Anleger des d.i.i. 15 Fonds sollten neben insolvenzrechtlichen Fragen auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Wurden die Risiken der Beteiligung verschwiegen, verharmlost oder nicht ausreichend erläutert, kann eine Falschberatung vorliegen. Auch Prospektfehler oder unzureichende Informationen zum Anlagekonzept oder zur wirtschaftlichen Lage können eine Haftung begründen.
Gerade weil viele Anleger – insbesondere Gesellschafter – nicht am Insolvenzverfahren beteiligt sind, ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oft die einzige Chance, Verluste ganz oder teilweise zu kompensieren.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Hilfe für Anleger des d.i.i. 15 Fonds
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, Prospektfehlern oder Pflichtverletzungen durch die Initiatoren. Auch bei drohenden Rückforderungen stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten.