...

KG Berlin zu „Sale & Rent Back“: Verbraucher vor schmerzlichem Verlust bewahrt

Befinden sich Verbraucher in einer finanziellen Notsituation, scheint der Verkauf des eigenen Autos eine Lösung zu sein. Doch Vorsicht: Nicht immer sind die Ankaufmodelle seriös. Das Kammergericht Berlin bestätigte am 24. September 2024 die Rückabwicklung eines „Sale & Rent Back“-Geschäfts, wodurch der Verbraucher vor einem schmerzlichen Verlust bewahrt wurde (Aktenzeichen: 2 U 57/21).

Mann nutzt „Sale & Rent Back“-Modell

Im Jahr 2018 verkaufte ein Mann, der sich in finanzieller Notlage befand, seinen BMW 120d (Erstzulassung 06.04.2009; 148.622 km) für 3.000 Euro an ein Pfandleihhaus. Der Kaufvertrag wurde im Rahmen des „Sale & Rent Back“-Modells abgeschlossen, bei dem der Verkäufer das Fahrzeug sofort wieder vom Pfandleihhaus mieten kann. Laut Mietvertrag mit dem Pfandleihhaus zahlte der Kunde Mietzahlungen in Höhe von insgesamt 1.494 Euro inklusive Bearbeitungsgebühr von 99 Euro.

Kunde fühlt sich betrogen und verlangt Rückabwicklung

Als aufgrund eines späteren Schadensfalles am Fahrzeug ein Gutachter das Fahrzeug auf einen Wert von 7.000 Euro schätzte, fiel der Kunde aus allen Wolken und verlangte vom Pfandleihhaus umgehend „seinen“ Wagen wieder zurück. Er hielt den Verkauf für nichtig, weil das Pfandleihhaus ihm einen viel zu niedrigen Kaufpreis geboten hatte. Vor dem Landgericht (LG) Berlin bekam der Kunde zunächst recht. Das Pfandleihhaus wandte sich jedoch dann mit der Berufung an das KG.

KG: Wuchergeschäft nichtig – Mann erhält Pkw und Kosten zurück

Doch auch das KG entschied zugunsten des Verbrauchers. Da der Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mehr als doppelt so hoch war wie der Kaufpreis, erklärte das Gericht das Geschäft für nichtig. Das Pfandleihhaus habe die finanzielle Notlage des Mannes ausgenutzt. Der Verbraucher erhält statt der 3.000 Euro das 7.000 Euro-Fahrzeug zurück und bekommt seine gesamten Verfahrenskosten erstattet.

Wucherpreise oder zu hohe Zinsen? JACKWERTH Rechtsanwälte einschalten!

Verbraucher können sich erfolgreich gegen unlautere Methoden ihrer Geschäftspartner, wie in diesem Fall ein Pfandleihhaus, wehren. Mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schalten Sie uns gerne ein!

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.