Die Kläger hatten Grund zur Freude, denn das Landgericht Konstanz verurteilte die verklagte Bank, die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 Euro nebst Zinsen an sie zurückzuzahlen (Aktenzeichen: 4 O 155/20).
Der Fall
Im Jahr 2017 schlossen die Kläger mit ihrer Bank einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung ihrer Immobilie mit einer Zinsbindung bis zum 30.12.2027. Bereits zwei Jahre später zahlten die Kläger das Darlehen vollständig zurück. Die ebenfalls gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 Euro verlangten sie jedoch wieder zurück. Die Kläger waren der Auffassung, dass die Angaben im Darlehensvertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend seien.
Die Entscheidung
Das Landgericht Konstanz sah es ebenso und entschied am 08. Dezember 2020, dass die Bank keinen Anspruch auf das gezahlte Geld habe. Die Bank wurde daher per Urteil verpflichtet, die Vorfälligkeitsentschädigung nebst Verzugszinsen an die Kläger zurückzuzahlen. Diese Entscheidung ist vergleichbar mit einem Urteil vom Juli 2020, in dem die Bank ebenfalls die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung an ihren Kunden zurückzahlen musste.
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