Mit Urteil vom 3. Dezember 2021 folgte das Landgericht Ravensburg (Aktenzeichen: 2 O 95/21) ein weiteres Mal der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der Verbraucher sich per Widerruf von seinem Darlehen lösen kann. Lediglich den Pkw muss er der Bank übergeben. GleichzeitMit Beschluss vom 27. Dezember 2021 ordnete das Amtsgericht Fürth (Aktenzeichen IN 654/21) für die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG (Leonidas III) das vorläufige Insolvenzverfahren an und bestellte Rechtsanwalt Tobias Rußwurm zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Leonidas-Anleger müssen nun um den Verlust ihres angelegten Geldes fürchten.
Nachrangdarlehen für Solar-Dachanlagen in Frankreich
Leonidas Associates III ermöglichte Anlegern eine finanzielle Beteiligung ab 5.000 Euro. Diese Beteiligung war als Nachrangdarlehens konzipiert und wurde Investoren mit einem festen Zinssatz von 6,5% und mit einer Laufzeit von 8 Jahren angeboten. Während Anleger offenbar regelmäßig Zinszahlungen erhielten, blieb die Rückzahlung der fälligen Darlehen für den 31. Dezember 2021 aus. Die notwendige Liquidität sei nicht vorhanden. Leonidas begründete dies mit nicht rechtzeitig erfolgten Zahlungen aus Konzerngesellschaften sowie Schäden an der Dachkonstruktion der Photovoltaikanlagen. Umfangreiche Rechtsstreitigkeiten mit Bauunternehmen und Versicherungen seien die Folge gewesen.
Bundesaufsicht schaltet sich ein
Am 31. Dezember 2021 meldete sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und teilte mit, dass die Rückzahlung der fällig gewordenen Nachrangdarlehen derzeit nicht gesichert sei. Am 4. Januar 2022 veröffentlichte sie einen Hinweis, dieses Mal zu einem möglichen Ausfall von Forderungen gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz. Statt der prognostizierten Rendite von über 152% droht jetzt der Totalausfall.
Die Leonidas-Gruppe
Die Leonidas-Gruppe zählte bis etwa Mitte der 2010er Jahre zu den größeren Emissionshäusern von Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien. In den vergangenen Jahren sind die Investments der Leonidas Associates GmbH jedoch immer öfter negativ aufgefallen (Jackwerth Rechtsanwälte berichtete: Leonidas reduzierte Ausschüttungen und Managementwechsel – Schadensersatzansprüche prüfen lassen).
Insolvenzforderungen anmelden
Sofern über das Vermögen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten betroffene Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleger dabei.
Verluste vermeiden – Schadensersatzansprüche durchsetzen
Anleger können ihre Verluste möglicherweise durch Schadensersatzansprüche kompensieren. Nachrangdarlehen sind mit hohen Risiken verbunden. Sie werden im Insolvenzverfahren nur nachrangig berücksichtigt, das heißt, die Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst nachdem alle anderen Gläubiger in voller Höhe befriedigt wurden. Aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos muss die Nachrangklausel in den Geschäftsbedingungen oder bei Vermittlung dieser Anlagen hinreichend deutlich erläutert werden. Bei Abschluss eines Nachrangdarlehens ist daher eine qualifizierte Belehrung über das erhöhte Risiko des Ausfalls nötig. Bei fehlerhafter Beratung haftet der Anlageberater oder das Beratungsunternehmen
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Anlage
Haben auch Sie für Leonidas III ein Nachrangdarlehen abgeschlossen und wurden nicht ausreichend über die Risiken informiert? JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihren Anlagevertrag und Ihre Beratungsunterlagen sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, beantragen wir für Sie Deckungsschutz. Gut zu wissen: JACKWERTH Rechtsanwälte gehen stets den kostenschonendsten Weg. Ziel ist immer eine außergerichtliche Regulierung.