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LG Frankfurt am Main: Phishing-Opfer erhält 40.000 Euro zurück

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied am 28. Juli 2022 in einem Phishing-Betrugsfall. Die Deutsche Bank AG muss einer Kundin 40.000 Euro erstatten (Aktenzeichen: 2-05 O 493/19).

Täter erschleichen sich Kontozugang

Die hessische Kundin staunte nicht schlecht, als sie feststellen musste, dass 40.000 Euro weniger auf ihrem Konto waren. Sie wurde Opfer einer ausgeklügelten Betrugsmasche: Die Täter hatten sich durch Phishing Zugriff auf das Online-Banking verschafft. Phishing ist eine Täuschung eines Nutzers von Internetdiensten, um diesen mit Hilfe von digitalen Mitteln wie E-Mails, SMS oder Webseiten zur Mitteilung vertraulicher Daten an Nichtberechtigte zu verleiten. Mit den sensiblen Informationen stellten sich die Betrüger eine gefälschte SIM-Karte auf die Mobilfunknummer der Kundin aus und kontrollierten damit das mobileTAN-Verfahren. Sie erschlichen sich insgesamt 40.000 Euro. Als die Geschädigte sich daraufhin an ihre Bank wandte, wurde ihr Ersatzanspruch unter Hinweis auf eine Mitschuld zurückgewiesen.

LG: Bank muss Schaden ersetzen

Die Richter des Landgerichts Frankfurt bewerteten den Sachverhalt anders: Die Klägerin hatte alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen wie Viren- und Passwortschutz beachtet und auf dem neuesten Stand gehalten. Dadurch kann ihr keine Mitschuld an der Betrugsmasche zugerechnet werden. Die Deutsche Bank AG muss den Verlust ersetzen.

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