Auf der Suche nach einem Darlehen für die Immobilienfinanzierung schalten Verbraucher auch mal einen Vermittler ein, der für seine Tätigkeit dann eine Provision erhält. Doch was, wenn das Darlehen zu hoch verzinst ist? In einem solchen Fall verurteilte das Landgericht (LG) Hamburg am 7. März 2023 einen Vermittler dazu, seine Provision in Höhe von 5.490,50 Euro nebst Zinsen an den Kunden zurückzuzahlen (Aktenzeichen: 325 O 110/22).
Dienstleister vermittelt teures Darlehen
Der Kläger wandte sich im Jahr 2018 an einen Finanzdienstleister, der gewerblich Darlehen vermittelt. Dieser sollte dem Kunden einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag bis zu 79.000 Euro vermitteln. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einigten sich die Parteien auf eine Provision in Höhe von 5.490,50 Euro. Infolge der Vermittlung schloss der Kläger einen Darlehensvertrag über 79.000 Euro mit der von Essen Bank GmbH, die später von der französischen BNP Paribas S.A. übernommen wurde. Hierbei wurde ein Sollzinssatz von 8,93 Prozent pro Jahr mit Bindung bis zum 31. August 2023 vereinbart, der effektive Jahreszins betrug 10,64 Prozent. Zur Sicherung des Darlehens wurde eine Grundschuld bestellt.
LG Hamburg: Darlehensvertrag ist sittenwidrig
Aufgrund des hohen Jahreszinses wandte sich der Kläger an das LG Hamburg: Mit effektiven 10,64 Prozent Zins überstieg dieser den marktüblichen Zinssatz um ein Vielfaches.
Das Gericht gab dem Bankkunden Recht. Das vereinbarte Darlehen ist sittenwidrig und deshalb nichtig. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich aus dem auffälligen Missverhältnis zwischen der Leistung der von Essen Bank und der Gegenleistung des Klägers, da der marktübliche Zins um mehr als 110 Prozent übertroffen wird. Da mit der Nichtigkeit des Darlehensvertrages gleichzeitig der Rechtsgrund für die Vermittlung eines Darlehensvertrags fehlte, verpflichtete das Gericht die Vermittler zur Rückzahlung der Provision
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