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LG Hamburg: Schadensersatz für P&R-Anleger

Mit einem weiteren erfreulichen Urteil vom 08. November 2021 verurteilte das Landgericht Hamburg eine Anlageberaterin zur Rückzahlung von 49.187,74 Euro, nachdem diese der Anlegerin Container von P&R angeboten hatten. Noch bis Jahresende können Anleger ihre Chance auf Schadensersatz nutzen.

P&R-Anlegerin rügt massive Aufklärungsmängel

Die Anlegerin erwarb am 29. November 2016 mehrere P&R-Container. P&R wurde 2018 insolvent und konnte seitdem weder die versprochenen Mietzahlungen noch die Rückzahlung des Kaufpreises leisten. Für die Klägerin zeichnete sich daher ein hoher Verlust, sogar bis hin zum Totalverlust, ab. Sie reichte daher Klage ein.

Gericht spricht vollen Schadensersatz zuDas Gericht prüfte den Fall und entschied, dass die Beraterfirma in vollem Umfang für die Aufklärungsmängel verantwortlich sei. Es sprach der Klägerin Schadensersatz in Höhe von fast 50.000,00 Euro zu. Die Richter stellten fest, dass zwischen den Parteien ein Auskunftsvertrag zustande gekommen sei. Dafür reichte es aus, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt P&R-Container erworben worden seien und die Anlegerin damals in Gegenwart von Sohn und Ehemann beraten worden sei. Die Beraterin wäre daher im Zusammenhang mit dem aktuellen Containerkauf verpflichtet gewesen, zu überprüfen, ob seit dem damaligen Abschluss neue Informationen über die Container hinzugekommen waren. Das war hier der Fall. Der Wirtschaftsprüfer hatte für P&R lediglich eingeschränkte Bestätigungsvermerke in den Jahresabschlüssen erteilt. Da der Berater es versäumt hatte, hierüber aufzuklären, beging er gegenüber der Anlegerin eine Schadensersatz auslösende Pflichtverletzung.

JACKWERTH Rechtsanwälte rufen zum Handeln auf

Anleger, die von dem in 2018 aufgedeckten P&R-Containerskandal betroffen sind, sollten ihre Ansprüche schnellstmöglich prüfen lassen, da zum 31. Dezember 2021 Verjährung droht. Vereinbaren Sie zu diesem Zweck gerne einen Termin für ein kostenfreies Telefonat mit der Fachanwältin Angelika Jackwerth:

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