...

LG Köln: Sparkasse muss Phishing-Opfer über 40.000 Euro ersetzen

Online-Banking ist gleichermaßen praktisch und riskant. Betrüger machen sich die Undurchsichtigkeit von Zahlungsvorgängen zunutze und erleichtern Verbraucher durch clevere Betrugsmaschen um teils horrende Summen. Dass sich Phishing-Opfer ihr Geld zurückholen können, stellte das Landgericht (LG) Köln fest (Urteil vom 19. Januar 2023, Aktenzeichen: 15 O 267/22).

Betrüger nutzte Online-Banking und Apple Pay

Das Betrugsopfer war Kunde einer Sparkasse und Nutzer des Online-Bankings. Im April 2022 erhielt er eine E-Mail mit dem Betreff „Finanzportal Sparkasse“. Diese wies ihn auf eine angeblich notwendige Aktualisierung der AGB zum Online-Banking hin. Im Juni 2022 meldete sich der Betrüger telefonisch beim Kunden und gab sich als Mitarbeiter der Sparkasse aus. Er bat den Kunden zur Aktualisierung der AGB, damit dieser seine Girokarte weiterhin nutzen könne. Dies sollte mittels einer Freigabe im sogenannten Push-TAN-Verfahren durchgeführt werden. Der Kläger schöpfte dabei keinen Verdacht, da er von einem Routineverfahren ausging. Bei einer Kontrolle im Juli 2022 folgte dann das böse Erwachen: der Kläger fand insgesamt 115 Zahlungen vor, die mit einer digitalen Girokarte (Wallet) über Apple Pay vorgenommen worden waren. Vermutlich richtete der Anrufer mittels der Freigabe über die Push-TAN eine solche digitale Girokarte bei Apple Pay ein. Die Summe der Zahlungen belief sich auf knapp 42.900 Euro. Die Sparkasse weigerte sich, die Summe wieder gutzuschreiben; schließlich hätte der Kunde fahrlässig gehandelt, als er auf den Betrug hereinfiel.

Landgericht verurteilt Sparkasse zu Wiedergutschrift

Das LG Köln entschied zugunsten des Bankkunden. Diesen traf nach Ansicht des Gerichts kein Verschulden, da die Sparkasse nicht ausreichend erkennbar auf die Betrugsmöglichkeiten hinsichtlich der Einrichtung einer „digitalen Girokarte“ und der Verwendung in Apple Pay hingewiesen hatte. Die Sparkasse muss dem Kläger damit knapp 42.900 Euro gutschreiben und weitere 1.877,11 Euro Anwaltskosten nebst Zinsen zahlen.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Opfern von Phishing und Online-Betrug

Wenn Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind und Ihre Sparkasse oder Bank sich weigert, unautorisierte Zahlungen gutzuschreiben oder zu erstatten, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.