JACKWERTH Rechtsanwälte informieren über ein weiteres positives Urteil, das im Zusammenhang mit dem Skandal rund um PIM Gold ergangen ist. Das Landgericht Leipzig verurteilte eine Anlagevermittlerin zum Schadensersatz in Höhe von 40.466,67 Euro nebst Zinsen. JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten bereits über das erfreuliche Urteil des Landgerichts Krefeld vom 15. April 2021.
Anlagevermittlerin zu Schadensersatz verurteilt
Bereits am 22. Oktober 2020 verurteilte das Landgericht Leipzig eine Anlagevermittlerin zur Zahlung von Schadensersatz, weil diese die ihr obliegenden Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat. Die Vermittlerin hätte den Kläger beispielsweise darüber aufklären müssen, dass für das eingesetzte Geld Gold in 1 Gramm Stückelung erworben wird, was erhebliche Auswirkungen auf die Menge Gold hat. Der Preis für 1 Gramm Goldbarren liegt erheblich über dem für Goldbarren in einer darüber liegenden Gewichtsklasse. Auch hat es die Vermittlerin versäumt, den Kläger darüber aufzuklären, dass er entgegen den Angaben auf dem Antragsformular kein Eigentum an Gold erwirbt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung der entsprechenden Menge Gold. Diese Pflichtverletzungen sah das Gericht als so erheblich an, dass es dem Kläger den Schadensersatz zusprach.
JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten Ihre Ansprüche
Haben auch Sie Ihr Geld bei PIM Gold oder einem anderen Anbieter von Goldinvestments angelegt und möchten sich über Ihre Ansprüche informieren, dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen und kostenfreien Telefontermin mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.