Es gibt neue Entwicklungen in der Wirecard-Affäre. Die fünfte Kammer des Landgerichts (LG) München I stellte am 5. Mai 2022 durch bisher nicht rechtskräftiges Urteil fest, dass die letzten Bilanzen des Unternehmens falsch waren. Dies ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, von Aktionären Dividenden zurückzufordern. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.
Der Niedergang der Wirecard-AG
Der wohl komplexeste und prominenteste Wirtschaftskomplex der deutschen Geschichte zeigt neue Entwicklungen. Nach dem Niedergang des vermeintlich prosperierenden deutschen Zahlungsdienstleisters Wirecard AG, meldeten Anleger Insolvenzforderungen im zweistelligen Milliardenbereich an. Die Firma war 2020 nach dem Aufdecken von Schein Bilanzen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro wie ein Kartenhaus in sich zusammengebrochen (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten: OLG München: Schadensersatz im Wirecard-Skandal bleibt möglich; Wirecard: EY nach BR-Recherche heftig unter Druck – die Klagewelle rollt; LG München: Musterverfahren gegen EY eröffnet). Nun erhob der Insolvenzverwalter Michael Jaffé Klage gegen die Wirecard AG. Die Firmenbilanzen 2017 und 2018 sollen einer massiven Überbewertung unterliegen.
Landgericht: Verstoß gegen Aktiengesetz bestätigt
Das Landgericht stellte die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 fest. Kernpunkt des Urteils ist das Verschwinden von 1,9 Milliarden Euro. Der seit zwei Jahren inhaftierte ehemalige Vorstandsvorsitzende Braun behauptet bis jetzt, dass die aufgeführten Gelder existieren, wenn auch nicht auf den angegebenen Konten. Das Geld sei angeblich auf Treuhandkonten in Singapur zu finden. Das Gericht sah demgegenüber einen Verstoß nach dem Aktiengesetz gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung als gegeben an. Für die Haftung sei es irrelevant, ob die Gelder auf unauffindbaren Konten lägen oder schlicht niemals existiert hätten. Der Insolvenzverwalter kann die in diesem Zeitraum gezahlten Dividenden zurückfordern.
Schadensersatzansprüche gut begründbar
JACKWERTH Rechtsanwälte meinen, mit derselben Begründung können Anleger von den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young (EY) Schadensersatz fordern. Denn EY hätten die Fehler in der Bilanz finden müssen. Wer von dem bereits laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren profitieren möchte, muss seine Ansprüche rechtzeitig durch einen Anwalt anmelden. Vorteile sind die Hemmung möglicher Verjährungsfristen und eine Schonung des Portemonnaies im Vergleich zu einer Individualklage. Andererseits bringt ein Einzelverfahren schnellere Ergebnisse.
JACKWERTH Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner im Wirecard-Komplex
Die Experten von JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Wirecard-Komplex. Wir melden Ihre Ansprüche im Musterverfahren an. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Regulierung.