Der Markt für ökologische Anlagen boomt. Das machen sich viele Anbieter zunutze. Nicht immer regelgerecht, wie die Entscheidung der 2. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück (LG) vom 12. Mai 2022 zeigt: Weil die Anbieter frei erfundene Windenergieprojekte für 10 Millionen Euro verkauft hatten, wurden sie jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
10 Millionen Euro für erlogene Windenergie
Die beiden Hauptangeklagten, ein 32- und ein 65-jähriger Mann aus Niedersachsen, vermarkteten 2017 als Mitglieder des Familienunternehmens „holt holding“ drei Beteiligungen an nicht existierenden Windenergieprojekten und sammelten hierfür bei ausländischen staatlichen Energiegesellschaften rund 10 Millionen Euro ein. Mit erheblicher krimineller Energie wurden Tausende Dokumente gefälscht, darunter etliche Pachtverträge, Flächennutzungspläne und vermeintliche Ausschreibungen von Kommunen. Energiefirmen aus Tschechien, Italien und Schottland fielen auf diesen Betrug herein und erwarben solche Beteiligungen an Windparkprojekten.
LG Osnabrück: Hohe kriminelle Energie bei den Anbietern
Das Gericht verurteilte die Angeklagten jetzt wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zu Freiheitsstrafen von zum Teil über 7 Jahren. Auch die helfenden Familienmitglieder müssen wegen Beihilfe zum Betrug für mehrere Jahre in Haft. Bei seiner Strafzumessung berücksichtigte das Landgericht auch eine Mitschuld der betrogenen Energiefirmen. Die Fälschungen der Dokumente seien von „dilettantischer Natur“ gewesen und hätten durch einfaches Nachfragen bei den betroffenen Kommunen entlarvt werden können. Erschwerend für die Verurteilten wirkte sich das Ausmaß der kriminellen Energie etwa durch einen dominanten Internetauftritt der Holding aus, der vermutlich einen erheblichen Vertrauensvorschuss bewirkte.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Verbraucher wehren sich gegen Irreführung mit ethisch-ökologischen Prinzipien
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