Erneut traf das Landgericht (LG) Ravensburg eine verbraucherfreundliche Entscheidung. Laut Urteil vom 18. Februar 2022 kann ein Audifahrer seinen bereits beendeten Kreditvertrag widerrufen (Aktenzeichen: 2 O 76/20). Die beklagte Bank muss ihm 16.416,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zahlen.
Audi A6 Avant 3.0 TDI
Der Kläger interessierte sich im Juni 2015 für den Kauf eines Audi A6 Avant 3.0 TDI, der 27.980 Euro kosten sollte. Da er lediglich über 12.000 Euro verfügte, vereinbarte er mit der Bank ein Darlehen über den Restbetrag von 15.980 Euro. Das Darlehen wurde fristgerecht bedient und im Juni 2019 mit einer Schlussrate beendet. Drei Monate nach Vertragsende widerrief der Kläger den Vertrag. Er machte geltend, die Widerrufsbelehrung enthalte fehlerhafte Angaben, so dass ihm der Widerruf auch noch nach Vertragsschluss zustünde. Als die Bank die Rückabwicklung verweigerte, zog der Verbraucher vor Gericht.
LG Ravensburg: Widerruf auch nach Vertragsende möglich
Das Landgericht bestätigte, dass der Käufer wegen des Widerrufs von der Bank seine Anzahlung und die geleisteten Darlehensbeträge verlangen kann, beides gekürzt um den Wertverlust des Pkw, so dass ihm ein Anspruch von gut 16.400 Euro verbleibt. Das Gericht ließ den Widerruf zu, weil die Bank fehlerhafte Angaben über mögliche Verzugszinsen gemacht hatte. Wie bereits vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, hätte der Verzugszinssatz konkret in Form eines Prozentsatzes angegeben werden müssen. Da das hier nicht der Fall war, behielt der Kläger sein Widerrufsrecht. Zwar meinte die Bank, der Anspruch sei verwirkt oder rechtsmissbräuchlich, weil der Pkw-Käufer bis nach Vertragsbeendigung gewartet habe. Damit, so das Landgericht, dringe die Bank aber nicht durch. Denn sie könne aus dem eigenen Fehler keinen Vorteil ziehen. Durch die verbraucherschützenden Regelungen soll vielmehr sichergestellt werden, dass der Verbraucher alle Informationen erhält, die erforderlich sind, um den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung zu beurteilen, und den Kreditgeber, der diese Informationen nicht erteilt, zu bestrafen. Der Widerruf blieb zulässig.
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