Erneut stärkt ein verbraucherfreundliches Urteil Kreditnehmern den Rücken. Am 10. März 2022 entschied das Landgericht (LG) Stuttgart, dass ein Autokredit auch fünf Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam widerrufen werden kann. Aufgrund des Widerrufs ist der Kläger von seinen Zins- und Tilgungsleistungen befreit.
Der Fall: Ein Mercedes CLA 200
Der Autokäufer unterzeichnete im August 2017 mit der Mercedes-Bank AG einen Kreditvertrag in Höhe von 17.000 Euro, um sich damit einen Gebrauchtwagen – einen Mercedes CLA 200 – zu einem Kaufpreis von 32.000 Euro zu finanzieren. Außerdem leistete er eine Anzahlung von 15.000 Euro. Mit Schreiben vom 29. Januar 2021 widerrief er den Kreditvertrag und bemängelte, dass er durch fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei.
Keine Verwirkung des Widerrufs bei fehlerhaften Angaben
Das LG Stuttgart bestätigte dies und damit die Wirksamkeit des Widerrufs. Die Bank habe es versäumt, ordnungsgemäß über den Verzugszins aufzuklären. Der Verzugszins müsse in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben werden und auch die Häufigkeit der Änderung des Basiszinssatzes müsse beschrieben werden, so das LG Stuttgart. Durch den erfolgreichen Widerruf wird der Kreditvertrag unter Berücksichtigung eines angemessenen Wertersatzanspruchs rückabgewickelt.
Widerrufsjoker soll gestrichen werden – Nutzen Sie die Möglichkeit
Die Bundesregierung plant weitreichende Einschränkungen des Widerrufsrechts. Kreditnehmer sollen ihren Vertrag nur noch höchstens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen können. (Verbraucherkredite: Ewiges Widerrufsrecht soll abgeschafft werden).Bis voraussichtlich Oktober bleibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Autokredit zu widerrufen und so aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Ein Widerruf ist eine gute Möglichkeit, um sich sofort von Ihrem Fahrzeug samt Kreditvertrag zu lösen. Das gilt vor allem für schadstoffbelastete Diesel-Pkw.
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