Lichtmiete: Erneuter Insolvenzantrag zwingt Anleger zum Handeln

Es ist ein Déjà-vu. Seit dem 10. März 2022 wird am Amtsgericht Oldenburg erneut über die Eröffnung des Insolvenzverfahren verhandelt (neues Aktenzeichen: 60 IN 7/22), nachdem ein erster Antrag im Februar (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten: Deutsche Lichtmiete: Anleger tappen im Dunkeln) völlig überraschend wieder zurückgezogen worden war. Für die über 4.400 Anleger sind das keine guten Nachrichten. Sie müssen weiter um ihre Ersparnisse bangen.

LED-Konzept Lichtmiete endgültig gescheitert

Das ursprüngliche Angebot an die Anleger sah vor, mit Lichtmiete in energetisch hochwertige LED-Leuchten zu investieren. Aus der Vermietung nachhaltiger Leuchten sollten sich Renditen zwischen 5 und 7 Prozent ergeben. Bereits 2020 wurde kritisiert, dass es bei Lichtmiete zu erheblichen Mietunterdeckungen gekommen sein soll. Auch der Lampenbestand soll nicht vollständig gewesen sein. Wegen der langen Lebensdauer der Lampen wurde zudem eine Marktsättigung befürchtet.

Hohe Verluste zu erwarten

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelte und führte Ende 2021 bei verschiedenen Lichtmiete-Unternehmen Hausdurchsuchungen durch. Im Februar 2022 stellten die Lichmiete-Unternehmen Insolvenzantrag, den sie noch im selben Monat völlig überraschend wieder zurücknahmen. Jetzt wird in einem neuen Insolvenzverfahren weiter geprüft. Der Liquidationswert der Leuchten soll knapp 95 Prozent unter dem ursprünglich gezahlten Preis liegen, so dass die Verwertung wohl keinen nennenswerten Gewinn einbringen wird. Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen.

Was Anleger jetzt tun sollten

Trotz dieses Dilemmas sind Anleger nicht rechtlos. Die Anlage in LED-Leuchten war mit Risiken verbunden, über die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen. Wenn eine solche Beratung nicht korrekt war, stehen die Chancen gut, den Schaden zu regulieren. Anleger der Lichtmiete-Anleihen und Partizipationsscheine in der Schweiz werden aufgefordert, ihre Forderungen dort anzumelden. Die Anmeldung der Insolvenzforderungen am Amtsgericht Oldenburg ist allerdings erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen

JACKWERTH Rechtsanwälte kümmern sich um die Anmeldung der Forderungen und helfen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.

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