Löffler Immobiliengruppe insolvent – BaFin ordnet Rückzahllung an: Was Anleger jetzt wissen müssen

Die Löffler Immobiliengruppe GmbH aus Kammerstein ist insolvent. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet das Unternehmen zur Rückzahlung der Anlegergelder wegen unerlaubten Einlagengeschäfts. Gegen den Geschäftsführer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts. Anleger sollten jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen.

Unerlaubte Geschäfte und eingefrorene Konten

Mit Bescheid vom 29. Juli 2025 ordnete die BaFin die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an. Nachdem die Verfügung bekannt wurde, ließ die Aufsichtsbehörde am 29. September 2025 die Konten der Gesellschaft einfrieren. Kurz darauf meldete die Löffler Immobiliengruppe Insolvenz an.

Risiko des Totalverlusts für Anleger

Über Jahre hinweg sammelte die Gesellschaft Anlegergelder über Nachrangdarlehen ein – eine riskante Konstruktion, bei der Investoren im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden. Dadurch droht häufig der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals. Viele Betroffene berichten, sie seien über diese Risiken nicht ausreichend aufgeklärt worden.

Jetzt Ansprüche prüfen und Fristen wahren

Für geschädigte Anleger ist jetzt schnelles Handeln entscheidend. Sollte sich der Verdacht der unerlaubten Einlagengeschäfte bestätigen, können Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen – sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen Berater oder Vermittler, die ihre Aufklärungspflichten verletzt haben.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt geschädigte Anleger

Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger der Löffler Immobiliengruppe bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Wir prüfen:

  • Rückzahlungsansprüche aufgrund der BaFin-Anordnung,
  • Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche oder Vermittler,
  • die Wirksamkeit von Nachrangklauseln,
  • sowie die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Mit langjähriger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht setzt sich JACKWERTH Rechtsanwälte dafür ein, dass geschädigte Anleger ihre Rechte effektiv wahren und durchsetzen können.

Jetzt informieren und beraten lassen.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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