Seit Juli 2025 läuft beim Amtsgericht Hamburg (Az. 67c IN 270/25) das vorläufige Insolvenzverfahren. Besonders im Fokus: Die 2016 begebene Inhaberschuldverschreibung (ISIN DE000A169ND0). Anleger sollten jetzt ihre Ansprüche prüfen.
Geschäftsfeld und Investitionsmodelle
Die Luana-Gruppe war vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv. Anleger konnten sich auf unterschiedliche Weise beteiligen – unter anderem durch den Erwerb von Anleihen oder durch Investments in Blockheizkraftwerke, deren Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden sollte. Im Gegenzug versprach Luana attraktive Zinsen sowie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nach Ablauf der Laufzeit. In den letzten Jahren kam es jedoch vermehrt zu verspäteten oder ausbleibenden Ausschüttungen – ein Umstand, der die Verunsicherung vieler Anleger verstärkte.
Finanzielle Schieflage
Die Luana Energy GmbH war Teil der Luana-Gruppe, wurde 2024 ausgegliedert und mehrfach umfirmiert. Die Gründer Marcus Florek und Marc Banasiak hatten ihre Positionen bereits aufgegeben, zudem kam es zu Wechseln auf der Gesellschafterebene. Parallel dazu meldete die Gruppe Verzögerungen bei Zins- und Rückzahlungen, unter anderem bei der Serie LCF Blockheizkraftwerke Deutschland. Auffällig ist, dass trotz bestehender Liquiditätsprobleme weiterhin versucht wurde, über neue Anleihen frisches Kapital einzuwerben – offenbar ohne nachhaltigen Erfolg.
Wachsende Verunsicherung der Anleger
Die Insolvenz fügt sich in eine Reihe bereits zuvor aufgetretener Schwierigkeiten ein. So kam es bereits bei den Projekten Blockheizkraftwerke Deutschland 3 und 4 zu Verlusten für Anleger, worüber wir bereits berichtet haben. Die aktuelle Entwicklung verstärkt die Zweifel an der Stabilität und Transparenz der Unternehmensgruppe.
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