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MAP-Anlagen: Vergleichsangebot prüfen lassen – Risiken vermeiden, Chancen wahren!

Anleger des MAP Multi Asset Ansparplans aus dem Hause Steiner + Company erhalten derzeit Post, die erneut aufhorchen lässt: M. Plus Life Science AG bietet im Tausch gegen Fondsanteile eigene Aktien an – jedoch ohne finanzielle Entschädigung. Wer das Angebot annimmt, verzichtet dauerhaft auf Rückabwicklung und Schadensersatz. JACKWERTH Rechtsanwälte raten daher dringend zur Prüfung, wie bereits auch in unserem Beitrag zum MAP Multi Asset Ansparplan erläutert wird.

Tausch gegen Aktien – auf Kosten Ihrer Rechte

Was zunächst wie eine einfache Lösung erscheint, ist bei genauerer Betrachtung riskant: Anleger tauschen ihre verlustreichen Fondsanteile gegen Aktien der M. Plus Life Science AG – eines Unternehmens mit unklarer wirtschaftlicher Lage und unbekannter Zukunftsperspektive. Statt einer finanziellen Entschädigung erhalten sie eine spekulative Beteiligung mit völlig offenem Marktwert. Weder zur Börsenzulassung noch zur Geschäftsentwicklung liegen verlässliche Informationen vor.

Mit dem Angebot verzichten Anleger nicht nur auf mögliche Ansprüche gegen Vermittler oder Fondsverantwortliche – sie tauschen ein gescheitertes Investment gegen ein neues, hochriskantes, ohne jede Absicherung.

Vergleichsangebot zielt auf umfassenden Haftungsverzicht

Der Hintergrund ist offensichtlich: Viele der von MAP vertriebenen Zielfonds – insbesondere im Immobilienbereich – haben sich als verlustreich oder faktisch wertlos erwiesen. Zahlreiche Anleger wurden mit dem Versprechen eines sicheren Vermögensaufbaus gewonnen, doch in vielen Fällen blieben Ausschüttungen aus, und die Beteiligungen verloren massiv an Wert.

Vor diesem Hintergrund wird offenbar versucht, potenzielle Haftungsrisiken durch Vergleiche auszuräumen. Das aktuelle Schreiben enthält eine weitreichende Vereinbarung, die auf einen vollständigen Verzicht sämtlicher Ansprüche – auch gegenüber Vermittlern und Vertriebsstellen – abzielt.

Verjährung droht – Angebot rechtlich prüfen lassen

Besonders kritisch ist der Zeitpunkt: Viele MAP-Anlagen wurden vor rund zehn Jahren gezeichnet – genau der Zeitraum, nach dem Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder Vermittlung spätestens verjähren. Diese Frist beginnt unabhängig davon, ob Anleger von möglichen Rechtsverstößen wussten. Wer jetzt vorschnell einen Vergleich unterzeichnet, riskiert daher, seine Ansprüche dauerhaft zu verlieren.

Das Vergleichsangebot bietet keine echte Kompensation, sondern zielt vor allem darauf ab, mögliche Ansprüche der Anleger auszuschließen. Die angebotenen Aktien stellen keine verlässliche Gegenleistung dar – besonders im Hinblick auf die vollständige Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

Betroffenen Anlegern ist dringend zu raten, das Angebot nicht ohne qualifizierte rechtliche Prüfung anzunehmen. Nur so lässt sich klären, ob noch Ansprüche bestehen und ob der vorgeschlagene Vergleich überhaupt sinnvoll ist.

JACKWERTH Rechtsanwälte – Wir prüfen Ihre Ansprüche

JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten seit Jahren erfolgreich Anleger auch im Zusammenhang mit MAP-Anlagen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, beraten Sie vor allem zur Verjährung und setzen Ihre Ansprüche durch – kompetent, unabhängig und mit klarem Fokus auf Ihre Interessen. Handeln Sie jetzt, bevor wichtige Fristen ablaufen.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
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