Lukrative Renditeversprechen ziehen Investoren an: So geschehen bei der MW Finance Group, die Anlegern durch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH belgische Genossenschaftsanteile von Fincap Investment CVBA und MW Global Investments CVBA anbot. Geworben wurde mit einer Wertsteigerung von 200 Prozent. Inzwischen ist klar, dass die Versprechen nicht haltbar sind. Anleger müssen handeln.
Keine Zahlungen und fehlender Registereintrag
Anleger, die aufgrund der angepriesenen Wertsteigerung bis zu sechsstellige Beträge in die Genossenschaften investierten, sind in Sorge. Der Grund: Versprochene Zahlungen bleiben aus. Mittlerweile stellt sich heraus, dass die Fincap Investment CVBA bereits 2016 aus dem belgischen Unternehmensregister zwangsgelöscht wurde, da jahrelang keinerlei Jahresabschlüsse veröffentlicht wurden. Infolge der Zwangslöschung kam es 2019 zur Liquidation der Gesellschaft. Bezüglich der MW Global Investment CVBA gab es im belgischen Unternehmensregister überhaupt keine Eintragungen. Nun wurde den Anlegern angeboten, ihre aktuelle Beteiligung in eine stille Beteiligung der Versicherungsvermittlung MC Finance GmbH umzuwandeln.
LG Bonn: Schadensersatz wegen Schnellballsystems
Das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 17 O 286/22) bestätigte am 30. März 2023, dass Anleger Ansprüche gegen die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH und den Geschäftsführer haben, da das Investment von Anfang an nicht werthaltig war. Das Gericht erkannte damit ein weiteres Mal Ansprüche auch gegen den Geschäftsführer persönlich an. Bereits am 30. Dezember 2022 wurden beide zu Schadensersatz verurteilt. Der Geschäftsführer wusste, dass die Gesellschaften nicht existierten und Anleger somit in keine werthaltige Anlage investieren konnten. Das Gericht bezeichnete die Vorgänge als Schneeballsystem. Zudem sah es in dem Vorgehen die Voraussetzungen der sittenwidrigen Schädigung als erfüllt an. Das Gericht sprach dem Kläger die Rückzahlung der eingezahlten Beträge zuzüglich Steuern zu.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern
Haben auch Sie in die MW Finance Group investiert? Dann wenden Sie sich gerne an die Anwälte der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.