OLG Dresden: Zinsanpassungsklauseln bei Sparverträgen unwirksam
Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Musterfeststellungsklageverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig festgestellt, dass die Zinsanpassungsklauseln bei den angebotenen Sparverträgen unwirksam sind und Zinsen an die Sparer nachgezahlt werden müssen (Bescheid vom am 22. April 2020, Aktenzeichen 5 MK 1/19). Da es sich bei der Zinsanpassungsklausel um eine branchenübliche Klausel handelt, hat das Urteil bundesweite Auswirkungen auf sämtliche Sparkassen. Das OLG hat die Revision zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.