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Prämiensparen: Hilfe, wie rette ich die Zinsen?

Seit einigen Monaten flattern vielen Sparern Kündigungsschreiben ihrer Hausbanken betreffend ihre Prämienspar-Verträge ins Haus. Da diese Verträge für die Kunden jedoch erst durch lange Vertragsdauern attraktiv werden, erregen die Kündigungen viel Ärger. Zusätzlicher Ärger entsteht, wenn die Kunden feststellen, dass ihre Spareinlagen nur mit 0,01 % Zinsen verzinst wurden. Zu Recht fragen sich die Kunden, ob so mit ihnen umgesprungen werden darf.

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OLG Frankfurt: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 01. Juli 2020 hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Bankkunde keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, wenn die Angaben für die Berechnung nicht klar und verständlich sind. Hieraus resultieren für den Kunden Ersparnisse von fast 21.600 Euro. Nach Recherchen des Handelsblatts sind rund 95.000 Verträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen worden sind, von diesem Urteil betroffen.

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JACKWERTH Rechtsanwälte: Vorsicht bei Goldanlagen

Was könnte es Sichereres geben als Gold? Gold gilt auch in Krisenzeiten wie der Corona Pandemie als sichere Geldanlage. Dieses Vertrauen machen sich immer mehr Anbieter zu Nutze. Anleger sollten die Angebote jedoch genau unter die Lupe nehmen. Fallen Anleger auf zweifelhafte Versprechen rein und verlieren ihr Geld, setzen sich JACKWERTH Rechtsanwälte ein, das Geld zurückzuholen. Wir berichteten mit Artikel vom 16. Februar 2020 bereits über PIM Gold (https://www.ra-jackwerth.de/pim-gold-ansprueche-sichern/).

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BGH: Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Mit aktuellem Urteil vom 28. Juli 2020 (Aktenzeichen XI ZR 288/19) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem Verbraucherdarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn die Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft sind.

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Update im Wirecard Skandal: Insolvenzverfahren eröffnet und Untersuchungsausschuss kommt

Es kommt Bewegung in einen der größten Finanzskandale der deutschen Finanzgeschichte. Das Amtsgericht München hat mit dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 das Insolvenzverfahren über die Wirecard AG eröffnet. Anleger können nun ihre Forderungen anmelden. Zudem haben sich heute neben der AfD, der FDP und der Linken jetzt auch die Grünen für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Fall Wirecard ausgesprochen. Wirecard hatte im Juni wegen Fehlbuchungen im Umfang von 1,9 Milliarden Euro Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen wies ein nur vermeintliches Wachstum auf und hatte mit dem Erwerb zahlreicher Gesellschaften erhebliche Überkapazitäten geschaffen. Dies führte zu hohen Verlusten und zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen den vorhandenen und den tatsächlich benötigten Ressourcen im Konzern. Die Staatsanwaltschaft in München prüft vor diesem Hintergrund, ob seit 2015 Scheingewinne ausgewiesen worden sind. Der Schaden wird derzeit mit 3,2 Milliarden Euro beziffert. Ex-Vorstand Braun sitzt (wieder) in Untersuchungshaft, während sich Ex-Vorstand Marsalek weiterhin auf der Flucht befindet.

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Lombardium: Insolvenzverwalter fordert Geld zurück

Im März 2020 erhielten Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG unangenehme Post vom Insolvenzverwalter. Frank Rüdiger Scheffler forderte sie dazu auf, ihre Auszahlungen wieder zurückzuzahlen. JACKWERTH Rechtsanwälte meinen, dass Sie dies nicht ungeprüft tun sollten!

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P&R: Gericht spricht Anlegern Schadensersatz zu

Bei einem der größten Anlageskandale der deutschen Finanzmarktgeschichte, wir berichteten am 20. März 2018 (https://www.ra-jackwerth.de/pr-container-schadensersatz-rueckabwicklung-pruefen/), dürfen sich geschädigte Anleger erneut freuen: Das Landgericht Kleve hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 05. Mai 2020 die beratende Bank zu einer Schadensersatzzahlung für die Klägerin in Höhe von 103.248,34 Euro und für den Kläger in Höhe von 109.838,88 Euro verurteilt. Damit erhalten beide Anleger die gesamten Kaufpreise abzüglich ausgezahlter Miete zurück. Auf ungewisse Zahlungen des Insolvenzverwalters sind sie nicht mehr angewiesen.

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Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

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