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OLG München: DAB Bank muss Schadensersatz zahlen

Geschädigte Anleger der insolventen Accessio AG haben gute Chancen auf Schadensersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte die DAB Bank am Dienstag zur Zahlung von Schadensersatz.

Die betroffenen Anleger hatten durch die Vermittlung des Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch Geld auf einem Tagesgeldkonto der DAB Bank angelegt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG nutzte ihren bestehenden Kundenstamm und verkaufte in rund 48.000 Fällen zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Insgesamt kam bis zu dem Jahre 2007 so ein Anlagevolumen von etwa 314 Millionen zustande.

Die Accessio AG musste inzwischen Insolvenz anmelden und die Kunden blieben auf den damit einhergehenden Verlusten sitzen. Zweieinhalb Jahre lang klagten die betroffenen Anleger vergeblich gegen die DAB Bank. Das OLG München hat nun in zwei Fällen zugunsten der Anleger entschieden und ihnen Schadensersatz zugesprochen. Die DAB Bank kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Bis die geschädigten Anleger ihr Geld zurückbekommen könnte somit noch einige Zeit vergehen.

(Aktenzeichen: OLG München 5 U 3242/11 und 5 U 3672/11)

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen

Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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