Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein stärkt mit aktuellem, nicht rechtskräftigen Urteil vom 3. Februar 2022 Verbrauchern gegenüber Banken den Rücken. Die BMW-Bank muss nach Ausübung des Widerrufs fast 7.000 Euro an den Käufer zahlen (Aktenzeichen: 5 U 96/21). Noch, möchte man sagen, denn die Bundesregierung plant drastische Einschränkungen.
Der Fall: Ein BMW 435i
Der Autokäufer schloss 2016 mit der BMW-Bank einen Kreditvertrag über 42.106,29 Euro ab, um damit einen Gebrauchtwagen – einen BMW 435i – zu finanzieren. Er gab sein altes Fahrzeug in Zahlung und musste noch einen Restkaufpreis 40.000 Euro zahlen. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 widerrief der Kläger den Kreditvertrag mit der Begründung, dass dort unzureichende Informationen und Pflichtangaben enthalten seien. Die Bank verweigerte die außergerichtliche Abwicklung, sodass der Kläger vor Gericht ziehen musste.
OLG Schleswig: Autovertrag erfolgreich widerrufen
Das OLG Schleswig bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs. Die Widerrufsfrist war nicht verstrichen, weil die zweiwöchige Frist wegen fehlerhafter Pflichtangaben nicht zu laufen begonnen hatte. Die Bank hatte nicht in der vorgeschriebenen Form über den Verzugszins und die Art und Weise seiner Anpassung aufgeklärt. Auch die Veräußerung des Fahrzeugs änderte nichts an der Widerrufsmöglichkeit. Nach Verrechnung der Ansprüche verurteilte das OLG Schleswig die BMW-Bank zur Zahlung von 6.816,34 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz.
Drastische Einschränkungen durch Streichung des ewigen Widerrufsrechts
Nicht selten entscheiden Gerichte bei Streitigkeiten wegen Kreditwiderrufs zugunsten der Verbraucher. Das liegt an dem sogenannten ewigen Widerrufsrecht. Damit blieb es bisher möglich, Verträge noch Jahre später zu widerrufen. Die Regierung plant massive Beschränkungen bei Allgemein-Verbraucherkrediten, etwa für Autos, auf höchstens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss. Das würde die Position der Verbraucher gegenüber der Bankwirtschaft deutlich schwächen.
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