LG Heilbronn: 14.566 Euro Erstattung für Lehrer nach Phishing-Angriff

Phishing-Angriffe auf Verbraucher nehmen zu. Die Methoden der Täter, an sensible Kontodaten zu kommen, sind vielfältig. Oft geht es um Verluste von tausenden Euro. Um so erfreulicher ist es, dass das Landgericht (LG) Heilbronn am 2. April 2024 zu Gunsten eines Lehrers entschied, der Opfer eines Phishing-Angriffs über Apple Pay geworden war (Aktenzeichen: Bm 6 I 378/23, 6 O 378/23). Für viele Phishing-Opfer Ansporn, verlorenes Geld zurückzuholen.

Lehrer unterhält Konto bei der Sparkasse

Opfer des Phishing-Angriffs und späterer Kläger war ein Lehrer, der bei der Sparkasse ein Girokonto führte und das Onlinebanking des Kreditinstituts nutzte. Über den Zahlungsdienstleister Apple Pay bestand die Möglichkeit, eine digitale Sparkassencard zu erstellen, mit der bezahlt werden kann. Der Lehrer hatte jedoch keine solche Karte.

Sparkassencard ohne Wissen des Kunden generiert

Im Dezember 2022 stellte der Kontoinhaber erschrocken fest, dass innerhalb von drei Tagen Zahlungen in Höhe von insgesamt 13.256,25 Euro von seinem Girokonto abgebucht worden waren. Die Zahlungen wurden ohne Wissen des Kunden mit einer digitalen Sparkassen-Card via Apple Pay getätigt. Die Karte wurde in verschiedenen Geschäften in Hamburg verwendet, obwohl sich der Lehrer zu diesem Zeitpunkt nicht in der Stadt aufhielt.

Bank verweigert Erstattung

Der Lehrer meldete den Vorfall bei der Sparkasse und erstattete Anzeige gegen den unbekannten Täter. Anschließend forderte er die Erstattung der gesamten Summe. Er argumentierte, dass die digitale Sparkassenkarte ohne sein Wissen erstellt worden sei und er niemals wissentlich eine Freigabe erteilt habe. Vielmehr habe der Täter sich illegal Zugang zum Onlinebanking verschafft. Zudem hätte die Sparkasse aufgrund der schnell aufeinanderfolgenden Zahlungen Verdacht schöpfen müssen. Die Sparkasse wies das Erstattungsverlangen des Lehrers zurück und behauptete, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, indem er dem Täter Zugang zu seinem Girokonto ermöglicht habe. Der Verbraucher zog daraufhin vor Gericht.

LG: Sparkasse muss dem Kunden sämtliche Zahlungen erstatten

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Geschädigten und sah es als erwiesen an, dass der Lehrer die Zahlungen nicht autorisiert hatte. Phishing sei keine Ausnahme, sondern eine systematisch geführte Betrugsmasche, bei der dem einzelnen Verbraucher in der Regel kein grobes Mitverschulden anzulasten sei. Die Sparkasse muss dem Lehrer nun die volle Summe über 13.356,25 Euro zuzüglich Verzugskosten von 1.134,55 Euro und 75,74 Euro erstatten.

Bei Phishing-Angriffen: JACKWERTH Rechtsanwälte einschalten

Phishing-Angriffe nehmen weiter zu und verursachen erhebliche Schäden. Bevor Sie voreilige Schritte unternehmen, wenden Sie sich an unsere Experten im Bankrecht. Wir helfen Ihnen, Ihr Geld von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückzuholen.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk: