Gute Nachrichten für Anleger der P&R-Gesellschaften: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sprach einer Klägerin im Urteil vom 15. April 2021 Schadensersatz in Höhe von 17.096,13 Euro zu, weil der Berater sie unzureichend beraten hatte. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hielt die Beratung in einem Parallelverfahren für ungenügend. Für Anleger bestehen noch bis zum 31. Dezember 2021 Möglichkeiten, ihren Schaden zu regulieren.
OlG Köln: Gericht verurteilt Anlageberater auf Schadensersatz
Verklagt wurde ein Anlageberater, der der Klägerin in der Zeit von 2013 bis 2016 den Erwerb der P&R-Container empfohlen hatte. Das Gericht verurteilte den Berater, weil er der Anlegerin konkrete Renditen in Aussicht gestellt hatte, ohne darauf hinzuweisen, dass diese nicht sicher waren. Anders als in den Verträgen suggeriert, bestand gerade kein Rückkaufanspruch am Ende der Vertragslaufzeit. Auf dieses Risiko hätte der Berater hinweisen. Das Gericht sprach der Klägerin vollumfänglichen Schadenersatz zu. Ihre Rechte aus den Verträgen musste sie im Gegenzug an den Berater abtreten.
OLG Düsseldorf: Fehlerhafte Aufklärung führt zu Schadensersatzansprüchen
Auch das OLG Düsseldorf ließ in einem Hinweisbeschluss erkennen, dass es die Aufklärung einer Bank über bestimmte Risiken der P&R- Anlagen für nicht ausreichend erachtete. Anleger seien nicht darüber informiert worden, dass sie im Insolvenzfall Kosten zu tragen hätten, die weit über den Wert der Anlage hinausgingen. Besonders nachteilig würde sich auswirken, wenn Anleger die Container zum Vertragsende nicht wieder verkaufen könnten. Auch das Risiko des Totalverlusts wurde von dem OLG Düsseldorf als beratungspflichtig angesehen. Der Bank wurde nahegelegt, die Berufung zurückzunehmen.
Letzte Chance für Anleger
Urteil und Hinweisbeschluss zeigen, dass durchaus Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Beratung bei P&R-Containern vor Gericht zu erstreiten.
Zu beachten ist aber die Verjährung: Schadensersatzansprüche können nur noch bis zum 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden. Die Frist begann mit Bekanntwerden der P&R-Insolvenz im Frühjahr 2018. Anleger haben daher nur noch gut zwei Monate Zeit, um ihre Ansprüche zu sichern.
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Die erfreulichen Gerichtsentscheidungen machen Anlegern von P&R Hoffnung, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl weiterer geschädigter P&R-Anleger. Wegen drohender Verjährung der Ansprüche empfiehlt sich eine zeitnahe Kontaktaufnahme. Frau Rechtsanwältin Angelika Jackwerth beantwortet gerne offene Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch.