Nachrangdarlehen sind hochriskante Anlagen: Auf Antrag von Vorstand Werner Schilcher wurde am Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primus Concept Immobilienpartner Holding AG eröffnet. Anleger sind gut beraten, ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen zu lassen.
Das Primus Konzept: Geldbeschaffung durch Nachrangdarlehen
Die Primus Concept Unternehmensgruppe ist als Bauträger und Projektentwickler im Pflegebereich tätig und hält insgesamt mehr als 40 Unternehmen. Die Gruppe wirbt mit sicheren, nachhaltigen und überdurchschnittlich erfolgreichen Investitionsprojekten.
Potenziellen Kunden wurde durch die lange Erfahrung ein sicheres Gefühl vermittelt. Die von Primus angebotenen Projekte erstrecken sich über mehrere Bereiche wie Healthcare, der Schaffung von Sozialimmobilien und Residential und der Errichtung von Wohnraum.
Die Finanzierung der Projekte stützte sich auf Bankfinanzierungen und das Nachrangkapital von Kleinanlegern.
BGH-Rechtsprechung schützt Anleger
Nachrangdarlehen stellen für Anleger jedoch ein hohes, kaum überschaubares Risiko dar. Anleger haben kaum Rechte, aber viele Pflichten. Zudem tragen sie das Totalverlustrisiko und im Falle der Fremdfinanzierung sogar noch das Risiko der Privatinsolvenz. Denn im Insolvenzfall gehen die Anleger im Zweifel leer aus. Nach herrschender Rechtsprechung müssen Anleger dieses Ergebnis nicht zwingend hinnehmen. Die Nachrangklausel war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH kam zu dem Schluss, dass die Klauseln unwirksam waren. Für Anleger bedeutete das, dass sie neben der Anmeldung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren auch Schadensersatz beanspruchen konnten.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei der Anmeldung der Forderungen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Vereinbaren Sie gerne ein telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth.