OLG Zweibrücken: Kreditnehmer wehrt sich erfolgreich gegen Apobank

Banken und Sparkassen gehen oft hartnäckig gegen Kreditnehmer vor, wenn es um die Durchsetzung vermeintlicher Forderungen geht. Doch ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 26. September 2024 (Aktenzeichen: 7 U 108/23) stärkt die Position gewerblicher Kreditnehmer: Ein Unternehmer setzte sich erfolgreich gegen die Rückzahlung von 98.846,49 Euro an die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank) zur Wehr.

Heilberufler nahm Kredit bei Apobank auf

Ein Heilberufler nahm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Kredit bei der Apobank auf. Im Jahr 2014 wurde seine Ehefrau als Bürgin eingesetzt, nachdem er mit der Bank eine Vergleichsvereinbarung getroffen hatte, die seine Rückzahlungsverpflichtung auf 24.655,99 Euro reduzierte. Gemäß der Vereinbarung verpflichtete sich die Ehefrau, einen Teil ihres monatlichen Einkommens an die Bank zu zahlen. Als sie später in Zahlungsverzug geriet, kündigte die Apobank die Vergleichsvereinbarung und forderte 2022 fast 100.000 Euro vom Kreditnehmer zurück. Dieser setzte sich gerichtlich zur Wehr.

Kläger feiert erstinstanzlichen Erfolg – Bank geht in Berufung

Das Landgericht (LG) Landau entschied den Rechtsstreit zugunsten des Heilberuflers (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten). Die Richter stellten fest, dass die Forderung der Bank bereits verjährt war und daher nicht zurückgefordert werden könne. Mit diesem Urteil wollte sich die Apobank jedoch nicht zufriedengeben und legte Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) ein. Sie argumentierte, dass der Heilberufler durch zwei Zahlungen in den Jahren 2018 und 2019 seine Schuld stillschweigend anerkannt habe.

OLG: Berufung der Apobank unbegründet – Kreditnehmer von Rückzahlung befreit

Das OLG bestätigte die Entscheidung des LG und stellte sich klar auf die Seite des Heilberuflers. Zwar erkannte das Gericht, dass die Apobank grundsätzlich Ansprüche auf Rückzahlung der Darlehenssumme hatte, jedoch waren diese bereits Ende 2020 verjährt. Da die Bank erst zwei Jahre später Klage einreichte, konnte sie ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen. Auch die zwei Zahlungen des Kreditnehmers in den Jahren 2018 und 2019 änderten daran nichts. Damit ist der Heilberufler endgültig von der Rückzahlung der fast 100.000 Euro befreit.

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