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Lebensversicherung widerrufen: Gesetzgeber beendet das „ewige Widerrufsrecht“ ab 19. Juni 2026

Viele Lebens- und Rentenversicherungen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb konnten Verträge bislang häufig auch noch Jahre später widerrufen werden – oftmals mit deutlich besseren finanziellen Ergebnissen als bei einer Kündigung. Der Bundesgerichtshof hatte diese Rechte in mehreren Entscheidungen gestärkt. Doch damit könnte bald Schluss sein: Ab dem 19. Juni 2026 soll das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ weitgehend beendet werden.

Betroffene Versicherungsnehmer sollten ihre Verträge daher jetzt prüfen lassen.

Gesetzesänderung könnte Ansprüche dauerhaft ausschließen

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ hat der Gesetzgeber eine weitreichende Reform beschlossen. Die Neuregelungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft. Künftig soll das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlöschen – selbst dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Die Neuregelung kann insbesondere für Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen sowie Riester- und Rürup-Verträge erhebliche Auswirkungen haben.

Nach der Gesetzesbegründung verfolgt der Gesetzgeber ausdrücklich das Ziel, bisherige Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten zeitlich zu begrenzen und die Rechtslage für Versicherer zu stabilisieren. Für Versicherungsnehmer kann dies erhebliche Folgen haben: Ansprüche, die bislang wegen fehlerhafter Belehrungen oder Vertragsunterlagen noch durchsetzbar waren, könnten künftig dauerhaft ausgeschlossen werden.

Wichtig ist allerdings: Die neue gesetzliche Ausschlussfrist gilt nach dem Gesetzeswortlaut ausdrücklich nur für Widerrufsrechte. Für Widerspruchsrechte bei älteren Versicherungsverträgen, insbesondere bei vor 2008 geschlossenen Policen nach dem damaligen Policenmodell, spricht daher vieles dafür, dass diese von der Neuregelung nicht unmittelbar erfasst werden.

Widerruf oft deutlich attraktiver als Kündigung

Bislang war ein erfolgreicher Widerruf für viele Versicherungsnehmer wirtschaftlich deutlich attraktiver als eine einfache Kündigung des Vertrags. Denn während Versicherer bei einer Kündigung oft nur den Rückkaufswert auszahlen, konnten Verbraucher im Rahmen eines Widerspruchs oder Widerrufs zum Teil deutlich höhere Ansprüche geltend machen.

Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung, Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Versicherung widerrufen oder widersprechen möchten, sollten daher nicht zu lange abwarten.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Versicherungsnehmer

Bereits kleine Fehler in Widerrufsbelehrungen oder Vertragsunterlagen können dazu führen, dass Widerrufs- oder Widerspruchsrechte weiterhin bestehen. Für viele Versicherungsnehmer kann dies wirtschaftlich deutlich vorteilhafter sein als eine bloße Kündigung des Vertrags.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Versicherungsnehmer bei der Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber Versicherern.

Lassen Sie Ihre Lebens-, Renten-, fondsgebundene, Riester- oder Rürup-Versicherung jetzt rechtlich prüfen, bevor mögliche Ansprüche durch die Gesetzesänderung dauerhaft ausgeschlossen werden.

 

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