SPACs – der neue Börsentrend: Mögliche Gefahren für Anleger

Als neuer Investitionstrend beworben werden SPACs, übersetzt Special Purpose Acquisition Companies. In den USA sind sie bereits ein boomendes Geschäft. Seit 2020 wurden mehr als 130 Milliarden US-Dollar bei rund 300 Börsengängen eingesammelt. Der Trend rollt jetzt auf Europa zu. In Deutschland gibt es erste Deals. Um was handelt es sich dabei überhaupt und welche Risiken stecken dahinter? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn Geld bereits investiert und verloren wurde?

Das System SPAC

SPACS werden zur Kapitalbeschaffung für solche Unternehmen gegründet, die einen Börsengang (IPO) nicht selbst organisieren und durchführen und sich dennoch am Finanzmarkt platzieren möchten.

Als SPAC wird ein Unternehmen bezeichnet, das mit dem Ziel gegründet wird, ein oder mehrere weitere Unternehmen zu übernehmen. Es handelt sich bei dem SPAC also zunächst um eine bloße Firmenhülle. Das SPAC sammelt in einem ersten Schritt über einen Börsengang Kapital ein. Die Aktien werden meist zu geringen Beträgen wie etwa zehn Dollar platziert. Damit steht dem Management ein Vermögen von bis zu 800 Millionen Dollar zur Verfügung, um eine übernahmefähige Firma zu finden. In einem zweiten Schritt investiert das SPAC in die Übernahme dieses Unternehmens.

Mit welchen Argumenten werden SPACs beworben?

Anleger können sich an den SPACs über Aktien beteiligen. Als Vorteil wird angegeben, dass SPACs mehr Transparenz aufweisen als üblicherweise bei herkömmlichen Börsengängen. Außerdem sollen die erworbenen Aktien zurückgegeben werden können, so dass der Anleger den Kaufpreis erstattet bekommt.

Welche Risiken gibt es?

Anleger müssen sich darüber im Klaren sein, dass es sich bei SPACs um leere Firmenhüllen handelt, die lediglich eine Kapitalsammelstelle darstellen. Das heißt, hinter der Hülle befindet sich zunächst kein operatives Geschäft und in der Regel auch kein Vermögensgegenstand. Die Gelder werden nicht auf getrennten Treuhandkonten verwaltet. Der Erfolg der Investition hängt im Wesentlichen von den Fähigkeiten des Managements ab. Für die Übernahme besteht in der Regel ein Zeitlimit von maximal zwei Jahren, nach dessen Ablauf automatisch die Liquidation erfolgt. Außerdem setzen die Anbieter bei der Werbung häufig auf prominente Persönlichkeiten. Die „United States Securities and Exchange Commission“ (kurz: SEC) als US-Börsenaufsichtsbehörde zur Kontrolle des Wertpapierhandels warnt inzwischen ausdrücklich davor, Investitionsentscheidungen vom sog. „celebrity involvement“, also der Werbung einer bekannten Person (zum Beispiel Schauspieler, Profi-Sportler), abhängig zu machen. Die Eignung kann nur für jeden Einzelnen gesondert beurteilt werden. Erfahrungen mit gescheiterten Deals gibt es bereits.

JACKWERTH Rechtsanwälte informieren!

Interessierte Anleger sollten sich daher intensiv mit der Investition, seiner Vergangenheit und den Hintergründen auseinandersetzen, bevor sie das Investment tätigen. JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen, sich insbesondere die Exit-Möglichkeiten genau anzuschauen. Sofern Sie schon investiert sind, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Gesprächstermin mit der Fachanwältin Angelika Jackwerth.

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