Bei dem Hamburger Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co KG gibt es seit längerem Probleme. Bereits im September 2021 ermittelte die Staatsanwaltschaft. Auch die Bundesaufsicht ist eingeschaltet. Im Februar 2022 sprach das Landgericht Hamburg einer „Kanada Real Estate Direkt“-Anlegerin Schadensersatz in Höhe von 18.000 Euro zu (Urteil vom 09. Februar 2022, Aktenzeichen: 327 O 176/21). Jetzt wurde das Unternehmen verkauft. Es ist Zeit, zu handeln und Ansprüche zu sichern.
Der schöne Schein
Das Emissionshaus bietet seit 2004 geschlossene Beteiligungen an und warb mit lukrativen Renditen. Die kurz darauf gegründete S+C Treuhandgesellschaft mbH übernahm die treuhänderische Verwaltung. Zahlreiche Anleger beteiligten sich mit Einmal- oder Ratenzahlungen (Anspar Plan Fonds). Das Unternehmen konzentrierte sich bei der Auswahl der Fonds vor allem auf sog. Blind-Pool-Anlagen. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Zeichnung nur die Asset-Klasse der Investition bekannt war, noch nicht aber der konkrete Zielfonds. Hinzu kamen noch lange Laufzeiten, so dass die Investitionsanlagen des Unternehmens besonders risikoreich wurden. Diese Risiken haben sich für einige Investoren bereits realisiert: die Auszahlungen der Multi-Asset-Fonds blieben oftmals weiter hinter der Prognose zurück. Im September 2021 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hamburg Geschäfts- und Privaträume. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin leitete offenbar Ermittlungen ein. Dr. Illya Steiner hat jetzt das in die Schlagzeilen geratene Unternehmen Steiner + Company an Horst Gerhard Weißenberg verkauft. Ein Zugriff auf die Homepage ist nicht möglich.
Schadensersatz von S+C
Die Spitze der schlechten Nachrichten machte Anfang Jahres eine Verurteilung des Unternehmens durch das Hamburger Landgericht. Dieses sah es als erwiesen an, dass Steiner + Company vorsätzlich Beihilfe zu einem ohne Erlaubnis getätigten Einlagengeschäft geleistet hat und sprach einer „Kanada Real Estate Direkt“-Anlegerin Schadensersatz in Höhe von rund 18.000 Euro zu. Für das 2016 herausgebrachte Anlageprodukt „Kanada Real Estate Direkt“ fehlte es an der nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) notwendigen Erlaubnis.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern
Seit Jahren fehlt es Anlegern von S+C an Informationen über ihre Investitionen. Zudem bestehen Anhaltspunkte dafür, dass es an der erforderlichen Erlaubnis fehlt. Auch kommen Prospektfehler oder die Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht. Für Anleger können sich unter diesen Umständen Rückabwicklungsansprüche und Schadenersatzansprüche ergeben.