Es ist nicht alles Gold, was glänzt: Die Swiss Gold Treuhand AG (SGT) hat überraschend ihre Liquidation bekannt gegeben. Am 11. Juni 2024 eröffnete das Kantonsgericht Zug ein Konkursverfahren, und die FINMA setzte einen Untersuchungsbeauftragten ein. Anleger befürchten nun Verluste ihrer sicher geglaubten Goldinvestition.
Das Geschäft mit dem (Roh-)Gold
Die 2008 gegründete SGT mit Sitz in Zug/Schweiz spezialisierte sich auf die Verwaltung und den Handel von Edelmetallen. Das Unternehmen bot Anlegern insbesondere die Möglichkeit, in physisches Rohgold zu investieren, und versprach dabei Sicherheit und Wertbeständigkeit als langfristige Investition. Die Sicherheit wurde durch die angebliche Lagerung in einem Hochsicherheitstrakt des Schweizer Zollfreilagers und einem Sicherheitslager einer Schweizer Raffinerie besonders hervorgehoben.
Der goldene Schein trügt
Doch der schöne Schein trügt. Am 19. Juli 2023 stellte Stiftung Warentest fest, dass sich Rohgold nicht als Geldanlage eigne, da die Verarbeitung teuer und der Handel mit Feingold üblicher ist. Im Februar 2024 meldete die SGT einem Schweizer Gericht mit, Opfer von Straftaten eines Ex-Mitarbeiters geworden zu sein und gefälschte Rohgoldbelege entdeckt zu haben. Die Verbindlichkeiten der SGT betragen 84 Millionen Franken, während die Guthaben nur 5,7 Millionen Franken ausmachen, was zu einem Finanzloch von etwa 78 Millionen Franken führt.
Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft
Als Kunden weder Abrechnungen noch Auszahlungen des Goldes erhielten und die SGT keine Unterlagen über den Goldtransport in die Schweiz vorlegen konnte, erstatteten mehrere Kunden Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin ermittelt nun wegen Betrugs, Geldwäsche und unbefugter Entgegennahme von Publikumseinlagen und fordert die Anleger auf, Angaben zur Schadenshöhe und zu den Vermittlungsumständen zu machen.
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen: Schadensersatzansprüche prüfen lassen!
Für SGT-Anleger ist die Lage ernst. Betroffene sollten daher dringend ihre Ansprüche prüfen lassen, insbesondere gegen das Management oder Anlageberater. Anlageberater müssen umfassend über alle Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufklären und die Plausibilität der Anlage prüfen. Bei Vernachlässigung dieser Pflichten können wertvolle Schadensersatzansprüche entstehen. Haben Anlageberater oder -vermittler diese Pflichten vernachlässigt und nicht hinreichend aufgeklärt, können sich daraus wertvolle Ansprüche ergeben.