Agrarvis: BaFin-Warnung wegen fehlender Verkaufsprospekte

Investitionen in nachhaltige Projekte wie die Forstwirtschaft und erneuerbare Energien sind weiterhin auf dem Vormarsch. So lockt die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft mit vielversprechenden Waldprojekten. Eine aktuelle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 9. September 2024 bereitet Anlegern ernsthafte Sorgen.

Renditestarkes Waldangebot

Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bietet Anlegern attraktive Investitionen in Forstwirtschaft und erneuerbare Energien. Besonders gefragt sind Waldportfolios wie „Timber III“, die bis zu 9,5 Prozent Jahresrendite bieten. Im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere in Italien und Skandinavien, können Anleger Renditen von 6 bis 7,5 Prozent bei Laufzeiten von ein bis zwei Jahren erwarten. Diese Kombination aus ökologischer Nachhaltigkeit und hohen Renditechancen findet bei Investoren großen Anklang. Doch eine aktuelle Warnung der BaFin lässt Anleger aufhorchen.

BaFin-Warnung: Fehlende Verkaufsprospekte

Im September 2024 stellte die BaFin fest, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft auf ihrer Website agrarvis.com in Deutschland Vermögensanlagen gemäß § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ohne genehmigten Verkaufsprospekt anbietet. Konkret betroffen sind die Produkte „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“ der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG. Das Fehlen eines genehmigten Prospekts bedeutet, dass potenzielle Investoren nicht umfassend über die Risiken und Rahmenbedingungen der Investition informiert werden.

Fehlende Verkaufsprospekte: Risiken für Anleger

Vermögensanlagen dürfen in Deutschland nur dann öffentlich angeboten werden, wenn ein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt vorliegt. Dieser Prospekt soll Anleger über sämtliche Risiken und Bedingungen der Investition informieren. Das Fehlen eines solchen Prospekts, wie es bei der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft der Fall ist, stellt ein erhebliches Risiko dar, da Anleger nicht ausreichend über mögliche Verlustrisiken aufgeklärt werden.

JACKWERTH Rechtsanwälte klären auf!

Falls Sie Ihr Geld bei der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft angelegt haben oder Fragen zu den rechtlichen Konsequenzen der BaFin-Warnung haben, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer Ansprüche und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.

 

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