In unsicheren Zeiten setzen Anleger auf Sicherheit. Mit einer Investition in Valvero Sachwerte GmbH wird das allerdings nicht möglich sein. Am 29. Dezember 2022 ordnete das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren bei dem Edelmetallanbieter Valvero Sachwerte GmbH an (Aktenzeichen 36v IN 7035/22). Das Geld der Anleger ist dadurch in Gefahr.
Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Die Valvero GmbH aus Berlin bot Anlegern die Möglichkeit, in Edelmetalle zu investieren. Vor allem das Modell der Valvero GOLD-LEIHE wurde intensiv beworben. Bei dieser Investition erwarben Anleger zunächst Gold und verliehen es anschließend an Valvero. Nach Ende der Leihdauer sollten Anleger das Metall und zusätzlich bis zu 4,5 Prozent jährliche Zinsen erhalten. Damit handelte es sich also nicht um eine Leihe im klassischen Sinne, sondern um ein Sachdarlehen. Offenbar verwendeten die Anlagevermittler im Vertrieb keinen Verkaufsprospekt. Nach der vorläufigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Anleger nun um ihre Investition fürchten. Es besteht die Gefahr erheblicher Verluste und auch der Totalverlust kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
Was Anlegern tun können
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglicherweise haben sie sogar ein starkes Aus- oder Absonderungsrecht. Dies wäre dann möglich, wenn das Gold individualisiert worden wäre.
Für Anleger können sich auch Schadensersatzansprüche ergeben. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Anlageberater nicht ausreichend über mögliche Risiken der Anlage aufgeklärt hat. Das fängt bereits damit an, dass im Falle der Insolvenz das gehandelte Gold wohl nicht als Sondervermögen behandelt werden kann. Das Edelmetall geht vermutlich in das Vermögen des Händlers über. Auch wird kritisiert, dass keine Ertragsprognosen vorliegen. Ein Verkaufsprospekt hätte eventuell helfen können. Dieser fehlte aber wohl.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche
Wenn auch Sie Geld in eine Goldanlage oder sonstige Sachanlage investiert haben und jetzt hohe Verluste befürchten, melden Sie sich gerne bei uns. Damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, informieren wir Sie über Ihre nächsten Schritte. Vereinbaren Sie gerne ein telefonisches Erstgespräch mit den Anwältinnen von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.