Verbraucher, deren Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder Pflichtangaben enthalten, können ihren Vertrag durch Widerruf sofort beenden. Eine zeitliche Grenze gab es hierfür bisher nicht. Die Bundesregierung will dieses ewige Widerrufsrecht jetzt aber einschränken. Ein Widerruf soll dann trotz Belehrungsfehler auf ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss beschränkt werden. Für betroffene Verbraucher besteht akuter Handlungsbedarf.
Kettenkreditverträge: Ein toxisches Geschäftsmodell
Besonders von der Änderung betroffen sind Kunden, die mit ihrer Bank sogenannte Kettenkreditverträge geschlossen haben. Solche Kredite, die auch Konsumkredite genannt werden, werden für Konsumgüter wie etwa Autos oder Fernseher ausgereicht. Dabei werden Verbraucher, die bereits einen Kredit abgeschlossen haben, dazu bewegt, den Kredit in immer höhere Kredite umzuschulden. Damit einhergehend werden von den Banken angeblich wichtige Versicherungen gleich mit verkauft, obwohl sie ein zusätzliches Kostenrisiko darstellen. Hunderttausende Verbraucher stecken in solchen Kettenkreditverträgen fest, die ohne den Widerrufsjoker direkt in die Insolvenz führen können.
Akuter Handlungsbedarf: Einschränkung bereits für Oktober 2022 geplant
Laut eines Berichts der Tagesschau vom 3. Mai 2022 soll die Einschränkung des Widerrufsrechts bereits im Oktober 2022 umgesetzt werden. Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Denn wenn die EU-Richtlinie erst geändert ist, müssen sich Verbraucher selbst bei falscher Belehrung sehr beeilen, um den Widerruf geltend zu machen. Das ist aber unwahrscheinlich, wenn die Unterlagen nach Vertragsschluss erstmal im Schrank verschwinden. Viele Verbraucher wird der Warncharakter der Belehrung dann vermutlich zu spät erreichen.
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