OLG Dresden: Vermögensberater muss 22.115,19 Euro zahlen

Urlaubsreise mit verheerenden Folgen: Nach dem Missbrauch des Zugriffs auf das Konto einer Frau muss ein Vermögensberater dieser nun eine Summe von insgesamt 22.115,19 Euro erstatten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am 28. November 2024 entschied (Aktenzeichen: 10 U 1776/23).

Vermögensberater erhält Banking-Zugriff

Der Entscheidung lag ein Fall aus dem Jahr 2019 zugrunde. Für die Zeit einer Urlaubsreise überließ eine Bankkundin – das spätere Opfer – ihrem Vermögensberater und Versicherungsmakler die Zugangsdaten für ihr Onlinebanking. Der Mann sollte für diese Zeit die Bankgeschäfte der Frau führen. Dazu gewährte sie ihm den Zugriff auf ihr Verrechnungskonto, das zugleich den Zugang auf das Girokonto und das Depot bei der Bank ermöglichte.

Kontomissbrauch für eigene Bankgeschäfte

Doch so integer wie er vorgab, war der Vermögensberater keineswegs. Um sein eigenes Vermögen vor Gläubigern aus dem Versicherungsgeschäft zu schützen, wickelte er seine Bank- und Versicherungsgeschäfte über das Konto der Frau ab, das er eigentlich nur verwalten sollte. Dadurch gingen zahlreiche Zahlungen auf das Konto der Frau ein, während gleichzeitig massive Auszahlungen aus ihrem Vermögen erfolgten. Als die Frau schließlich erkannte, dass der Berater ihr Konto für seine eigenen Zwecke missbraucht hatte, erstattete sie Strafanzeige wegen Untreue und Betrugs. Darüber hinaus verlangte sie den Ausgleich aller Fehlbeträge, die durch sein Handeln entstanden waren.

OLG: Vermögensberater haftet auf Rückzahlung

Da der Vermögensberater eine Rückzahlung verweigerte, landete die Sache vor Gericht. Das OLG stellte sich entschieden hinter die Frau und sprach ihr einen Anspruch auf Zahlung von insgesamt 22.115,19 Euro inklusive vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten zu. Außerdem verurteilte es den Vermögensberater zur vollständigen Auskunft über die Daten der Klägerin, die er bei Abwicklung seiner „Geschäfte“ gespeichert, verarbeitet oder anderweitig genutzt hatte.

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