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OLG Dresden: Rentnerin erhält nach Widerspruch von ihrer Rentenversicherung 32.405,18 Euro zurück

Rentenversicherungen – ein attraktives Altersvorsorgemodell? Viele Sparer sind mit den Ergebnissen unzufrieden. Unter bestimmten Umständen besteht jedoch die Möglichkeit, auch noch Jahre nach Vertragsschluss aus der Versicherung auszusteigen und mehr als den Rückkaufswert zu erhalten, wie das Urteil einer 64-jährigen Rentnerin vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden vom 30. April 2024 zeigt (Aktenzeichen: 3 U 1427/23).

Rentnerin schloss 2007 Rentenversicherung ab

Im Jahr 2007 schloss die 1960 geborene Sparerin einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag ab, um ihr Vermögen langfristig zu vermehren. Sie investierte dabei unter anderem in den „Avantis Global Opportunities“-Fonds. Obwohl der Vertrag eine Rücktrittsregelung enthielt, hätte im Rahmen des sogenannten Policenmodells eine Widerspruchsbelehrung erfolgen müssen. Zudem wurden die erforderlichen Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt.

Sparerin will raus aus schlechtem Vertrag

Nach mehreren Jahren Laufzeit lag der Rückkaufswert des Vertrages mehrere tausend Euro unter den eingezahlten Beträgen der Sparerin. Aufgrund der unbefriedigenden Entwicklung entschloss sie sich 2020, den Vertrag anwaltlich überprüfen zu lassen. Kurz darauf erklärte ihr Anwalt den Widerspruch und forderte die Rückzahlung der eingezahlten Summe. Da ihr weder die erforderliche Widerspruchsbelehrung noch korrekte Verbraucherinformationen ausgehändigt worden waren, argumentierte sie, dass ihr auch nach Jahren noch ein Widerspruchsrecht zustehe. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte jedoch die Rückzahlung.

Rentnerin kämpft sich durch die Instanzen – mit Erfolg

Die Rentnerin akzeptierte die Ablehnung nicht und klagte zunächst vor dem Landgericht (LG) Dresden. In der anschließenden Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) hatte sie Erfolg. Das OLG befand, dass die Belehrungen und Informationen in den Vertragsunterlagen unzureichend waren. Die Mängel seien auch weder geringfügig noch habe sie ihr Recht durch das lange Festhalten am Vertrag verwirkt. Daher konnte die Klägerin dem Vertrag auch noch 13 Jahre nach Abschluss widersprechen und erhält nun 32.405,18 Euro zurück.

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