Wirecard: Ein Wirtschaftkrimi – jetzt Ansprüche sichern

Ein weiterer Skandal erschüttert die deutsche Finanzwelt und wird bei etlichen Anlegern zu hohen Verlusten führen. Die Wirecard-Aktie stürzte von zwischenzeitlich fast 200 Euro auf unter zwei Euro ab. Zum Schadensersatz berechtigt sein könnten Anleger, die auf Empfehlung in Wirecard Aktien und Anleihen sowie Derivate investiert haben.

Der Fall Wirecard

Die Wirecard AG wurde als deutsches Zahlungsdienstleistungsunternehmen 1999 mit Sitz in Aschheim bei München gegründet und ist seit 2018 im DAX. Das Geschäftsmodell sieht die Abwicklung von Zahlungsvorgängen zwischen Kunden und Händler vor. Ein boomendes Geschäft, insbesondere in Zeiten der Corona Krise, in der zunehmend Kunden mit Karte zahlen oder online bestellen.

Am 30. Januar 2019 nahm die Erfolgsgeschichte von Wirecard eine tragische Wende. Die Online-Ausgabe der Financial Times veröffentlichte eine Nachricht, in dem kritisch über das Unternehmen berichtet wurde. Der Vorwurf lautete, ein Wirecard-Manager habe in Singapur im vergangenen Jahr Verträge gefälscht und Geldwäsche betrieben. Die Zeitung stützte ihre Kritik auf die Aussage eines Whistleblowers. In der Folge stürzte die Wirecard-Aktie um fast 21 Prozent ab. Wirecard beauftragte die Anwaltskanzlei Rajah & Tann mit der Prüfung der Niederlassung in Singapur. Financial Times legte nach: Es seien Belege gefunden worden, die auf Fälschungen in der Rechnungslegung hindeuteten.

Am 08. Februar 2019 kam es zur Durchsuchung der Räumlichkeiten in Singapur. Konsequenz war am 18. Februar 2019 ein in der Geschichte des deutschen Kapitalmarkts noch nie da gewesenes Ereignis: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte ein Verbot neuer Leerverkäufe in Wirecard-Aktien. Um sich von den Vorwürfen zu befreien, veröffentlichte Wirecard am 26. März 2019 wesentliche Teile des Prüfberichts der Kanzlei Rajah & Tann.

Die Ruhe hielt nicht lange an. Am 15. Oktober 2019 wurden neue Vorwürfe laut. So kam der Verdacht auf, es könnten Umsatz und Gewinn in Irland und Dubai zu hoch ausgewiesen worden sein. Diesem Vorwurf begegnet Wirecard mit der Ankündigung einer Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.

Nachdem das Ergebnis jedoch mehrfach verschoben worden war, kam es am 28. April 2020 zur Veröffentlichung. Daraufhin war die Ernüchterung groß, denn zur Höhe und zur Existenz der Umsätze aus dem Drittpartnergeschäft aus den Jahren 2016 bis 2018 traf der Bericht keine Aussage.

Im Mai und Juni 2020 verschob Wirecard erneut die Veröffentlichung des Konzernabschlusses mit Hinweis darauf, dass Ernst & Young keinen Nachweis im Konzernabschluss über ein Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro gefunden hätten. Mit anderen Worten: Ein angebliches Guthaben auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken in Höhe von mehr als 1,9 Milliarden Euro existiert vermutlich gar nicht. Ein dortiger Bankmitarbeiter hatte Ernst & Young mitgeteilt, dass eine vorliegende Bescheinigung offensichtlich gefälscht sei. Zu diesem Zeitpunkt stellte sich Wirecard noch als Betrugsopfer dar. Es bestand jedoch der Verdacht, dass unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden. Der Aktienkurs brach um 66,5 Prozent ein. Inzwischen mehren sich Stimmen, die einen Insider-Verdacht befürchten. Für Anleger ist ein erheblicher Schaden entstanden.

Kritik an der BaFin wird Laut

Da auch dieser Finanzskandal nicht von Aufsichtsbehörden aufgeklärt, sondern von Journalisten mit Hilfe von Whistleblowern aufgeklärt wurde, wird die Kritik an der zuständigen Bundesaufsichtsbehörde BaFin immer lauter. Nun prüfen EU-Kommission, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und der Bundesrechnungshof mögliche Versäumnisse der Finanzaufsicht. Noch ist die Rede ganz allgemein von offensichtlichen Lücken im System.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft München I ermittelt des Verdachts der unrichtigen Darstellung in Tateinheit mit Marktmanipulation gem. § 331 Handelsgesetzbuchs, § 119 Wertpapierhandelsgesetz in mehreren Fällen. Bereits am 22. Juni 2020 wurde der ehemaligen Vorstandschef Markus Braun festgenommen, Ex-Vorstand Jan Marsalek wollte sich nicht stellen. Am 01. Juli 2020 wurde die Firmenzentrale Aschheim und weitere Objekte in Österreich durchsucht.

Das Insolvenzverfahren läuft

Als vorläufiger Insolvenzverwalter der Wirecard AG und von sechs deutschen Wirecard-Tochtergesellschaften wurde der Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé mit der Insolvenzverwaltung beauftragt. Er prüft, ob das Unternehmen überhaupt noch überlebensfähig ist. Für die Mitarbeiter wurde Insolvenzgeld bewilligt. Erste Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten sind bereits ergriffen worden.

Politiker sind involviert

Inzwischen muss sich auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz Fragen im Zusammenhang mit dem insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard gefallen lassen. Ihm wird vorgeworfen, er hätte aufgrund der Informationen viel eher tätig werden müssen. Fragen dazu erreichen inzwischen auch das Kanzleramt.

Wirecard Bank

Neben dem Bezahlgeschäft wurde auch eine Bank etabliert, die Wirecard Bank AG. Sie besitzt eine Vollbanklizenz und darf somit alle Bankgeschäfte anbieten. Inzwischen kontrollieren Sonderbeauftragte der Bundesbank die Geschäfte, damit Gelder nicht illegal verschoben werden. Die Folge: Discounter ALDI Süd hat bereits zu einem anderen Geschäftspartner gewechselt. Anders die Deutsche Bank: sie will die Bank unterstützen, um sich vermutlich hieraus ein Sahnestück zu sichern.

DWS und UNION INVESTMENT investierten extrem

DWS als auch Union Investment investierten nach Erscheinen der ersten kritischen Äußerungen der Financial Times weiterhin kräftig in Wirecard.

Ende Oktober 2019 hielt die DWS mehr als 5 Prozent an Wirecard.

Union Investment erhöhte bis zum 30. September 2019 die Zahl der Wirecard-Aktien in 14 Publikumsfonds von 0,5 Millionen auf 2,7 Millionen Stück. Die meisten der Papiere wanderten in die Fonds UniGlobal Vorsorge und UniGlobal, insgesamt rund 1,8 Millionen Stück. Im Januar 2020 überstieg Union Investment die meldepflichtige Schwelle von 3 Prozent und muss somit zu diesem Zeitpunkt 3,7 Millionen Aktien besessen haben.

Während die DWS und Union investierten, zogen sich derweil ausländische Asset Manager zurück.

Welche Ansprüche haben Anleger?

Haben auch Sie aufgrund der Investition in Wirecard Geld verloren? Als Aktionär können Sie Insolvenzansprüche anmelden. Denkbar sind auch Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer oder verantwortlichen Manager. Wie werthaltig all diese Ansprüche sind und wann Sie hieraus auf in der Regel nur Teilkompensation hoffen dürfen, bleibt derzeit offen.

Aussichtsreich: Aussichtsreicher kann es daher sein, wenn Sie sich mit den Ansprüchen an Ihre Bank oder Ihren Finanzberater wenden. Lässt sich hier feststellen, dass der Berater unzureichend recherchiert und informiert hat, haftet er auf Schadensersatz.

Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit wird dringend empfohlen, sich Hilfe von einer auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zu holen. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ist langjährig auf diesem Gebiet tätig und weist eine hohe Expertise auf. Als Verbraucherkanzlei stehen bei uns der Mandant und seine Bedürfnisse im Vordergrund. Wir versprechen volle Kostentransparenz und eine auf Ihre Bedürfnisse und Belange angepasste Lösung.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder sind Sie betroffen von diesem Skandal, vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch mit der Fachanwältin Angelika Jackwerth.

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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