Immobilien galten lange Zeit als sichere Anlage. Doch viele Anleger wurden im letzten Jahr eines Besseren belehrt. Nun reiht sich ein neues Opfer in die Kette der Immobilien-Insolvenzen ein. Überraschend hat das Amtsgericht Stuttgart am 23. Mai 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohninvest Holding GmbH eröffnet (Aktenzeichen: 9 IN 866/24). Als Fachkanzlei prüfen wir die Ansprüche der Anleger und leiten notwendige Maßnahmen ein.
Solides Stuttgarter Immobilienunternehmen?
Die 2005 gegründete Wohninvest Holding GmbH, einst ein Hoffnungsträger auf dem Immobilienmarkt, ist insolvent. Das Stuttgarter Unternehmen, das auf den Erwerb, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Büro- und Gewerbeimmobilien und Hotels spezialisiert ist, erwirtschaftet seit Jahrzehnten Erträge im dreistelligen Millionenbereich. Im Jahr 2021 erzielte das Unternehmen einen Jahresumsatz von 380 Millionen Euro und der Wert des Immobilienbestands betrug mehr als 600 Millionen Euro. Besonders Aufmerksamkeit erzielte das Unternehmen als Kultur- und Sportsponsor und Namensgeber des Bremer Weserstadions für den Verein SV Werder Bremen, das heute Wohninvest Weserstadion heißt.
Überraschender Insolvenzantrag
Umso überraschender ist nun der Insolvenzantrag. Als Grund wird die finanzielle Misswirtschaft ausgemacht: Fehlende Kontrolle und ineffiziente Verwaltung führten zu erheblichen finanziellen Problemen. Hinzu kam die Überbewertung von Immobilien bei Immobilienprojekten. Auch Schwankungen auf dem Immobilienmarkt sollen die Liquidität des Unternehmens und die Fähigkeit zur Schuldentilgung stark beeinträchtigt haben. Ein Mix aus ausbleibenden Mieteinnahmen und verzögerten Projekten verschärfte die finanzielle Lage des Unternehmens.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche
Die Insolvenz des Unternehmens trifft auch Anleger, die ihr Geld bei der Wohninvest investiert haben. Als Fachkanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung mit Ansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Neben der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren prüfen wir Ansprüche gegen andere Beteiligte, die auf den vollen Schadensersatz abzielen. Es besteht eine gefestigte Rechtsprechung, die es Anlegern ermöglicht, Initiatoren, Anlageberater und Banken im Falle fehlerhafter Aufklärung haftbar zu machen. Wichtig ist es dabei, die Fristen im Blick zu behalten.